Seit 2016 unterliegen Vermittler von Immobiliardarlehen neuen gewerberechtlichen Berufszugangs- und Berufsausübungsvorschriften.
Aus- und Weiterbildung
Immobiliardarlehensvermittlung
Die Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i Gewerbeordnung erfordert einen Sachkundenachweis. Informationen zur Prüfung sowie weitere Prüfungstermine finden Interessenten hier.