Nr. 3136706
Wohnimmobilien

Immobiliardarlehensvermittler

Recht und Steuern

Seit 2016 unterliegen Vermittler von Immobiliardarlehen neuen gewerberechtlichen Berufszugangs- und Berufsausübungsvorschriften.

Aus- und Weiterbildung

Die Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i Gewerbeordnung erfordert einen Sachkundenachweis. Informationen zur Prüfung sowie weitere Prüfungstermine finden Interessenten hier.