Nr. 97213
Finanzanlagenberater

Erlaubnispflicht für Honorar-Finanzanlagenberater

Finanzanlagenberater

Honorar-Finanzanlagenberater sind nach § 24 Abs. 1 FinVermV verpflichtet, auf eigene Kosten von einem geeigneten Prüfer prüfen zu lassen, ob sie die bestehenden Verpflichtungen aus §§ 12 bis 23 FinVermV eingehalten haben. Alternativ besteht die Möglichkeit der Abgabe einer Negativerklärung nach § 24 Abs. 1 FinVermV.