Innovation

Unbedenklichkeits-Bescheinigungen

Die IHK stellt Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Unternehmen aus, die diese für die Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen benötigen.
​Hierin wird der Zeitpunkt der Ersteintragung des Unternehmens im Handelsregister sowie der Gegenstand des Unternehmens bescheinigt. 
Des Weiteren enthält das Schreiben Angaben zur Geschäftsführung und eine abschließende Angabe, dass keine Informationen vorliegen, die gegen eine Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen sprechen. 

Darüber hinaus benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wer Dienstleistungen, wie zum Beispiel 
  • Baumfällung,
  • Hubschraubereinsätze,
  • Zeltaufbauten,
  • Essensausgaben,
    etc. ,
  • von Bundesgrenzschutz,
  • Bundeswehr,
  • Technischem Hilfswerk
in Anspruch nehmen will.
Nach schriftlicher Anfrage (per E-Mail) stellt die örtlich zuständige IHK die Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Regel nur aus, wenn kein gewerbliches Unternehmen aus dem IHK-Bezirk die gewünschte Dienstleistung erbringen kann. Die Bescheinigung wird zur schnellen Erledigung gerne per E-Mail verschickt.
Gelegentliche Ausnahmen sind nach Prüfung durch die IHK möglich, zum Beispiel zu notwendigen Übungszwecken der genannten Organisationen.