Forschungszulagengesetz

Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten.
Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (FuE) aus den Kategorien:
  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
Das Antragsverfahren ist vollständig digital und erfolgt in zwei Schritten:
  1. Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
  2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Bei der Forschungszulage werden 25 Prozent (KMU: 35 Prozent) der Summe der förderfähigen Aufwendungen, aktuell bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr erstattet. Die Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt.
Gefördert werden:
  • eigenbetriebliche Arbeitslöhne der FuE-Beschäftigten
  • Kosten der Auftragsforschung (davon bis zu 70 Prozent förderfähig)
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern: bis zu 70 Euro pro Stunde bei maximal 40 Stunden pro Woche
  • Sachkosten
Weitere Informationen, insbesondere zum Antragsverfahren, finden Sie auf den Seiten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Hier können auch direkt die Anträge eingereicht werden.

Aktuelle Webinare der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage bietet wieder neue Webinare zur Forschungszulage an.
Um Unternehmen einen schnellen Überblick über die neuen Möglichkeiten zu geben, wird ein kompaktes Online-Format mit den wichtigsten Informationen zum Antrag auf Bescheinigung für Forschung und Entwicklung bei der BSFZ angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die nächsten Webinare finden statt am:
29. Januar 2026, 14.00 bis 15.00 Uhr
26. Februar 2026, 14.00 bis 15.00 Uhr
26. März 2026, 14.00 bis 15.00 Uhr