Energie

Photovoltaikpflicht für gewerbliche Parkplätze

Seit dem 01.01.2024 ist die novellierte Landesbauordnung NRW in Kraft. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit der Reform neue Regeln für das nachhaltige Bauen beschlossen. Es besteht eine Solarpflicht für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen, für die ab dem 01.01.2022 der Bauantrag gestellt wurde. Das gilt allerdings nur für Gewerbeflächen.

Parkplatzflächen mit Mehrfachnutzen

Auch wurde mit der Novellierung der Landesbauordnung in § 48 Abs. 1 (BauO NRW) die Solarpflicht für neu gebaute offene Parkplatzflächen von Nicht-Wohngebäuden mit über 35 Stellplätzen (z.B. bei Möbelhäusern, Supermärkten, Geschäftszentren etc.) gesetzlich verankert. Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn die Stellplätze entlang von Verkehrsstraßen liegen oder je 5 Stellplätze ein Baum gepflanzt wird.
Wird zukünftig zum Beispiel ein neuer Supermarkt in der Nachbarschaft gebaut, muss der dazugehörige Parkplatz überdacht und mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Allerdings nur dann, wenn der Parkplatz mehr als 35 Stellplätze vorsieht.
Die Landesregierung will damit den Ausbau der Solarenergienutzung beschleunigen. Man kann so den riesigen Asphaltflächen einen zweiten Nutzen verleihen. Mithilfe der PV-Überdachung wird nicht nur klimafreundlich Energie gewonnen, sondern auch für Verschattung gesorgt und damit etwas gegen sommerliche Hitzeinseln in den Städten getan.

NRW-Kampagne „Photovoltaik auf Gewerbedächern“

Nicht nur auf Parkplätzen, sondern auch auf den Dächern von Nicht-Wohngebäuden soll es mit der Solarenergienutzung voran gehen. Dafür wirbt eine gemeinsame Informationskampagne “Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern” vom Landesverband Erneuerbarer Energien (LEE NRW), der IHK NRW und der NRW.Energy4Climate. Sie will mehr Unternehmen dafür gewinnen, ihre Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
In einem Ratgeber Photovoltaik sind die wichtigsten Informationen über Möglichkeiten und Vorteile von Photovoltaik für Gewerbetreibende und Endverbraucher zusammengefasst.

Hintergrund

Bis zum Jahr 2030 will das Land die Stromerzeugung aus Solarenergie gegenüber 2018 mehr als verdoppeln. Gewerbedächer bieten dafür ein großes Potenzial, denn eine Kombination aus einem erhöhten Strombedarf, der größtenteils tagsüber während der Sonneneinstrahlung anfällt, und den oftmals großen Dachflächen von Gebäudekomplexen stellt günstige Voraussetzungen für den Ausbau von Photovoltaik dar. Wenn Unternehmen auf den eigenen oder gemieteten Dachflächen Solarstrom selbst erzeugen, führt das zu einer unabhängigeren und oft auch wirtschaftlicheren Stromversorgung. Gleichzeitig ist das ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.