Digitalisierung

Förderprogramme

Mittelstand Innovativ & Digital NRW (MID)

Seit Mitte 2020 wurden über die Förderlinie Mittelstand Innovativ & Digital in den verschiedenen Modulen knapp 4.000 Vorhaben unterstützt. Im Oktober 2022 wurde die MID-Familie um das Modul „MID-Digitale Sicherheit” erweitert, das KMU dabei unterstützt, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Die beiden etablierten Module „MID-Assistent” und „MID-Gutschein” werden bis heute fortgeführt. „MID-Assistent” fördert dabei die Einstellung von Hochschulabsolventen, die projektbezogen ein Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt umzusetzen. Die Gutscheinförderung mit den Varianten „MID-Analyse”, „MID-Innovation” und „MID-Digitalisierung” unterstützt KMU beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
+++ HINWEIS +++
Aufgrund der hohen Nachfrage seit Ende 2023 wurde das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit ab April 2024 auf ein Losverfahren umgestellt. Antragstellende Unternehmen können sich jederzeit, auch mit einem bestehenden Zugang für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. In den Förderportalen für diese Module wird transparent gemacht, wie viele Kontingente aktuell zur Verfügung stehen und wie viele Unternehmen sich dafür in der Verlosung befinden.
Für alle MID-Teilprogramme gelten seit dem 01.08.2024 einheitliche Förderquoten bei den Teilprogrammen MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit sowie ein neues Antragsverfahren für das Teilprogramm MID-Assistent/in.
MID-Gutscheine & MID-Digitale Sicherheit
Die Förderquoten von MID-Gutscheinen und MID-Digitale Sicherheit werden auf 50 Prozent für alle KMU vereinheitlicht. Es spielt somit keine Rolle mehr, ob es sich beim antragstellenden Unternehmen um ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen handelt. Das vereinfacht die Antragstellung und stellt sicher, dass auch im Kontext angespannter Haushaltslagen weiterhin möglichst viele Unternehmen von der bewährten Förderung profitieren können.
MID-Assistent/in
Das Antragsverfahren im Teilprogramm MID-Assistent/in wird auf ein „Wartesaalverfahren“ umgestellt. Das neue Verfahren bietet für interessierte Unternehmen eine bessere Planbarkeit bei der Antragstellung: Sollte das für einen Monat vorhandene Antragskontingent aufgebraucht sein, kann man sich für einen sog. „Wartesaal“ registrieren, bei dem eine individuelle voraussichtliche Wartezeit bis zum Aufruf zur Antragstellung ausgegeben wird. Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt dann in der Reihenfolge der Anmeldungen zum „Wartesaal“.
(Stand: 25.09.2024, MID-Informationsportal)