Förderprogramm Klimaschutzverträge geht in die zweite Runde!

Interessierte Unternehmen können bis zum 30. September am Vorverfahren teilnehmen und dort ihr Projekt zur klimafreundlichen Umgestaltung ihrer Produktion anmelden. In Webinaren erhalten interessierte Betriebe weitere Informationen.
Was sind Klimaschutzverträge? Das Förderprogramm unterstützt Industrieunternehmen dabei, große, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich andernfalls zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich noch nicht rechnen würden.

Was ist das Ziel von Klimaschutzverträgen? Durch die geförderten Projekte sollen große Mengen Treibhausgas eingespart werden. Darüber hinaus soll die dringend notwendigen Markttransformation angestoßen werden. Denn die Klimaschutzverträge setzen mit ihrem Fördermechanismus einen Anreiz, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen. Dadurch entstehen etwa Produktionsanlagen und Transportwege für Wasserstoff, Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (sogenannte grüne Leitmärkte).

An welche Unternehmen richtet das sich das Förderprogramm? In ihrer jetzigen Ausgestaltung richten sich Klimaschutzverträge vor allem an (große) industrielle Unternehmen mit konkreten Plänen zur Umstellung ihrer Produktion auf klimafreundliche Verfahren (z.B. zur perspektivischen Nutzung von Wasserstoff). Unter anderem müssen die Unternehmen im Verfahren bereits konkret in Form eines Gebots angeben, mit welchen Kosten sie planen, um eine Tonne CO2 pro Tonne hergestelltem Produkt zu vermeiden. Sollten Sie Fragen dazu haben, ob Ihr Vorhaben prinzipiell für einen Klimaschutzvertrag in Betracht kommt, kontaktieren Sie gerne das Bundeswirtschaftsministerium unter fragen@klimaschutzvertraege.info!

Wie funktionieren Klimaschutzverträge? Die Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion ist notwendig, allerdings häufig mit hohen Kosten und Preisrisiken verbunden. So ist beispielsweise noch unklar, wie sich der Preis für Wasserstoff entwickeln wird. Daher meiden viele Industrieunternehmen diese Investitionen aktuell noch. Die Klimaschutzverträge sichern diese und andere Kostenrisiken über einen Zeitraum von 15 Jahren ab. Sie gleichen die Mehrkosten aus, die klimaschonendere Produktionsprozesse im Vergleich zu bisherigen Verfahren mit sich bringen. Die staatliche Unterstützung soll möglichst unbürokratisch, schnell und effizient zur Verfügung stehen. Daher nutzt das Förderprogramm ein innovatives Auktionsverfahren. Die Unternehmen erklären mit ihrem Gebot, mit welchen Kosten sie planen, um eine Tonne CO2 pro Tonne hergestelltem Produkt zu vermeiden. Wer dabei am günstigsten kalkuliert, erhält einen Klimaschutzvertrag. Wenn das Unternehmen das vereinbarte Ziel erreicht, erhält es die vereinbarte Zahlung, anderenfalls können Vertragsstrafen oder Rückzahlungspflichten greifen.

Wie funktioniert das (Vor-)Verfahren? Das Vorverfahren bietet interessierten Unternehmen die Möglichkeit, Informationen zu den von ihnen geplanten Projektvorhaben einzureichen. Für alle Unternehmen, die sich im zweiten Gebotsverfahren um eine Förderung bewerben möchten, ist die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren verpflichtend. Im Rahmen des Gebotsverfahrens werden dann weitere Informationen, Daten und konkrete Gebote angefordert. Weitere Informationen zum (Vor-)Verfahren finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums (LINK).

Wo gibt es weitere Informationen? Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm gibt es auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums. Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier. Außerdem bietet das Bundeswirtschaftsministerium weitere Informationen in Form von Webinaren an den folgenden Daten:
Donnerstag, 22. August 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Fokusthema: Allgemeine Informationen und Fragen zum vorbereitenden Verfahren
Anmeldung: hier
Donnerstag, 29. August 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Fokusthema: Flexibilität / Anpassungsmöglichkeiten im Projektverlauf und Sanktionssystem / Pönalen
Anmeldung: hier
Donnerstag, 5. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Fokusthema: Anderweitige Förderung / Kumulierung
Anmeldung: hier
Donnerstag, 12. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr
Fokusthema: Konventionelle Referenzanlagen / vorgelagerte Referenzsysteme
Anmeldung: hier