Heizungsförderung: Antragstellung nun auch für Unternehmen möglich
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist seit dem 27. August 2024 unter anderem auch für Unternehmen möglich. Es werden Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden per Zuschuss oder Ergänzungskredit gefördert.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Privatpersonen konnten bereits seit 27. Februar 2024 Anträge auf Heizungsförderung stellen. Nun ist die Antragstellung auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe möglich.
Wer kann nun Anträge auf Heizungsförderung stellen?
Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. Im Bereich Unternehmen sind folgende Gruppen antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. Im Bereich Unternehmen sind folgende Gruppen antragsberechtigt:
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften
Was wird gefördert?
Unternehmen können die Förderung für Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden nutzen. Sie können Zuschüsse in Form einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. Außerdem kann ein Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden.
Unternehmen können die Förderung für Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden nutzen. Sie können Zuschüsse in Form einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. Außerdem kann ein Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden.
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen zur Heizungsförderung finden Sie auf den Seiten der KfW. Dort ist auch die Antragstellung möglich.
Weitere Informationen zur Heizungsförderung finden Sie auf den Seiten der KfW. Dort ist auch die Antragstellung möglich.