Heizungsförderung: Antragstellung nun auch für Unternehmen möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist seit dem 27. August 2024 unter anderem auch für Unternehmen möglich. Es werden Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden per Zuschuss oder Ergänzungskredit gefördert.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Privatpersonen konnten bereits seit 27. Februar 2024 Anträge auf Heizungsförderung stellen. Nun ist die Antragstellung auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe möglich.
Wer kann nun Anträge auf Heizungsförderung stellen?
Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. Im Bereich Unternehmen sind folgende Gruppen antragsberechtigt:
  • Einzel­unter­nehmen und frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen und komm­unale Unter­nehmen
  • Körper­schaften und An­stalten des öffen­tlichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen und Kirchen
  • juri­stische Per­sonen des Privat­rechts und Wohnungs­baugenossen­schaften
Was wird gefördert?
Unternehmen können die Förderung für Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden nutzen. Sie können Zuschüsse in Form einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. Außerdem kann ein Ergänzungskredit in Anspruch genommen werden.