Zirkuläre Transformation
Der digitale Produktpass
Der digitale Produktpass (DPP) ist ein produktspezifischer Datensatz, welcher elektronisch über einen Datenträger zugänglich ist. Der DPP ist ein zentrales Instrument der EU-Ökodesign-Verordnung (engl. ecodesign for sustainable products regulation, ESPR), die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Jedes Produkt erhält einen individuellen digitalen Datensatz, der über einen Datenträger (z.B. QR-Code, RFID-Tag o.Ä.) abrufbar ist, und alle für Nachhaltigkeit, Reparatur, Recycling oder Regulierung wichtigen Informationen enthält. Der genaue Inhalt hängt vom Produkttyp ab und wird von der EU-Kommission in delegierten Rechtsakten geregelt werden.
Zeitlicher Rahmen
In einem ersten Arbeitsplan hat die EU-Kommission die Einführung von Ökodesign-Anforderungen im Zeitrahmen von 2025-2030 für bestimmte Produkte priorisiert. Die Anforderungen werden für einzelne Produkte oder horizontal für ganze Gruppen vergleichbarer Produkte über delegierte Rechtsakte festgelegt. In der Tabelle sind die voraussichtlichen Zeitfenster der Annahme der delegierten Rechtsakte aufgelistet.
| Produkt | voraussichtliche Annahme - Endprodukte |
|---|---|
| Textilien/Bekleidung | 2027 |
| Möbel | 2028 |
| Reifen | 2027 |
| Matratzen | 2029 |
| Produkt | voraussichtliche Annahme - Zwischenprodukt |
|---|---|
| Eisen/Stahl | 2026 |
| Aluminium | 2027 |
Die EU-Batterieverordnung vom 12. Juli 2023 schreibt für LV-Batterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien ab dem 18. Februar 2027 einen digitaler Batteriepass vor. Für Spielzeuge schreibt die EU-Spielzeugverordnung vom 26. November 2025 ab dem 01. August 2030 einen digitalen Produktpass vor.
Betroffene Akteure
Hersteller, die ein Produkt in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, müssen einen digitalen Produktpass, sowie eine Sicherungskopie, die von einem unabhängigen Digitalproduktpass-Drittdienstleister gespeichert wird, bereitstellen. Selbiges gilt für Importeure, die Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland in den Verkehr bringen. Vertreiber müssen lediglich sicherstellen, dass das Produkt über einen digitalen Produktpass verfügt. Händler sind dazu verpflichtet ihren Kunden einen leichten Zugang zum DPP zu ermöglichen.
Digitalproduktpass-Dienstleister
Digitalproduktpass-Dienstleister handeln im Auftrag des Wirtschaftsteilnehmers, der ein Produkt in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Sie verarbeiten und speichern die digitalen Produktpassdaten für dieses Produkt und stellen die Daten Wirtschaftsteilnehmern und anderen relevanten Akteuren zur Verfügung, die eine Zugangsberechtigung zu diesen Daten haben. Die Inanspruchnahme eines Dienstleisters ist optional. Die Datenverarbeitung und -speicherung kann auch durch den Wirtschaftsteilnehmer selbst erfolgen. Verpflichtend hingegen ist die Bereitstellung einer Sicherungskopie des digitalen Produktpasses über einen unabhängigen Digitalproduktpass-Dienstleister. So soll die Verfügbarkeit der Daten auch im Falle einer Insolvenz, einer Liquidation oder der Einstellung der Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in der Union sichergestellt werden. Digitalproduktpass-Dienstleister haben keine Berechtigung Produktdaten zu verkaufen, wiederzuverwenden oder übermäßig zu verarbeiten.
Digitales Produktpassregister
Zum 19. Juli 2026 wird es ein EU-weites Register für digitale Produktpässe geben. Dort muss beim Inverkehrbringen betroffener Produkte eine eindeutige Kennung hinterlegt werden. Diese Kennung soll zumindest darüber Auskunft geben, ob ein digitaler Produktpass vorhanden ist und an welchem Ort die Daten gespeichert sind. Die EU-Kommission behält sich jedoch vor, die Produktkennung durch die Aufnahme weiterer Daten zu erweitern. Die Registrierung ist für alle Produkte verpflichtend, für die der digitale Produktpass eingeführt ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Datenhinterlegung. Importeure übermitteln die Registrierungskennung betroffener Produkte an die Zollbehörden.
Weitere Informationen
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auf der Seite des DIHK: Der Digitale Produktpass: Potenzial mit vielen Unbekannten
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auf der Seite der Europäischen Kommission: Ecodesign for Sustainable Products Regulation
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auf der Seite des Bundesumweltministeriums: Ein Pass für den gesamten Produktkreislauf
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auf der Seite vom Deutschen Institut für Normung e. V.: Mit Normen und Standards zum Digitalen Produktpass
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auf der Seite EUR-Lex, dem Online-Portal zum EU-Recht: die EU-Batterieverordnung und die EU-Spielzeugverordnung