Klima

Neues Förderprogramm für klimaneutralen industriellen Mittelstand startet

Die Transformation hin zur Klimaneutralität stellt vor allem für Industrieunternehmen eine große Herausforderung dar. Nun startet die neue Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Das neue Förderprogramm unterstützt gezielt die Investitionen des industriellen Mittelstands in klimafreundliche industrielle Prozesse. Unternehmen haben nun in der ersten Förderrunde bis zum 30. November 2024 Zeit, ihre Projektskizzen einzureichen. Die Förderprojekte werden dann über einen Förderwettbewerb ermittelt.
Für diesen ersten Förderaufruf werden rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Bis zum zum Jahr 2030 werden voraussichtlich insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 bereitgestellt. Die BIK ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber - anders als die Klimaschutzverträge - nur Investitionskosten. Neben BIK und Klimaschutzverträgen gibt es weiterhin das bekannte „Breitenprogramm" der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Die Fördermöglichkeiten über die BIK starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMU und ab 1 Million Euro für große Unternehmen. Die BIK besteht aus insgesamt zwei Fördermodulen:
Modul 1 richtet sich an alle Industrieunternehmen, die Investitionen in industrielle Prozesse planen, durch die mindestens 40 Prozent der CO2-Emissionen eingespart werden können. Adressaten sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Unternehmen der energieintensiven (Grundstoff-)Industrie. Die BIK soll gezielt auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, beispielsweise bei Investitionen in eine stärkere Elektrifizierung ihrer Produktion oder die Umstellung der Produktionsprozesse auf erneuerbaren Wasserstoff.
Weitere Informationen zu Modul 1 der BIK finden Sie auf den Seiten des zuständigen Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) sowie in Form von Antworten auf häufige Fragen (FAQ) auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.
Modul 2 unterstützt Investitionen und Innovationsvorhaben im Bereich der CO2-Abscheidung und -Speicherung bzw. -Nutzung (CCS / CCU).
Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen und in dem ersten Förderaufruf auf die Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung beschränkt. Innovationsvorhaben im Modul 2 können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden.
Weitere Informationen zu Modul 2 der BIK finden Sie auf den Seiten des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) sowie in Form von Antworten auf häufige Fragen (FAQ) auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.