IHK Düsseldorf

Vollversammlungswahl 2026 der IHK Düsseldorf

Im Jahr 2026 wählen die Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf eine neue Vollversammlung. Die IHK Düsseldorf vertritt aktuell rund 103.000 Mitgliedsunternehmen in der Landeshauptstadt Düsseldorf und den zehn Städten des Kreises Mettmann.
Die Vollversammlung ist das wichtigste ehrenamtliche Beschlussorgan der IHK: Die gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer legen die Richtlinien für die IHK-Arbeit fest und treffen zentrale Entscheidungen, etwa zu Wirtschaftsplan und Wirtschaftssatzung (einschließlich der Beitragshöhe), zu wesentlichen Fragen der IHK-Finanzen sowie zu den wirtschaftspolitischen Positionen, die die IHK nach außen vertritt.
Die Mitglieder der Vollversammlung engagieren sich ehrenamtlich für die Belange der regionalen Wirtschaft und erfüllen damit den gesetzlichen Auftrag der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.
Aus ihrer Mitte wählt die Vollversammlung außerdem den/die Präsidenten/Präsidentin sowie weitere Mitglieder des Präsidiums; Präsident/-in und Hauptgeschäftsführer/-in vertreten die IHK gemeinsam nach außen – auf Grundlage der Beschlüsse von Vollversammlung und Präsidium.
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Vollversammlungswahl ist die Wahlordnung der IHK Düsseldorf. Sie regelt insbesondere Wahlrecht und Wählbarkeit, die Einteilung in Wahlgruppen und Wahlbezirke, Anforderungen an Wahlvorschläge sowie die Durchführung der Wahl einschließlich elektronischer Wahl und Briefwahl und die Aufgaben des Wahlausschusses.
Die Wahlordnung sieht zudem vor, dass Wahlbekanntmachungen elektronisch über die Website der IHK Düsseldorf veröffentlicht werden (elektronische Verkündung).
Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl ist der Wahlausschuss zuständig; er bestimmt die Termine und Fristen, stellt u. a. Wählerliste und Kandidatenlisten sowie das Wahlergebnis fest und entscheidet über Fragen, die bei der Wahl oder bei der Ergebnisermittlung auftreten.
Die Vollversammlung hat am 25. November 2025 den Wahlausschuss für die Vollversammlungswahl 2026 bestellt. Vorsitzender ist Regierungspräsident Thomas Schürmann; Beisitzer sind Julia Niederdrenk und Torben Heinritz; Stellvertreter sind Kathrin Damann und Gregor Berghausen.
Die Vollversammlung besteht aus 94 Mitgliedern, die in unmittelbarer Wahl durch die Mitgliedsunternehmen gewählt werden; zusätzlich kann die Vollversammlung bis zu 14 weitere wählbare Personen im Wege der Zuwahl (mittelbare Wahl) hinzuwählen, um die Spiegelbildlichkeit weiter zu verbessern. Damit die Vollversammlung das gesamtwirtschaftliche Interesse im IHK-Bezirk wirksam abbilden kann, erfolgt die Wahl nach Wahlgruppen (Branchen) und – je nach Wahlgruppe – nach Wahlbezirken (Stadt Düsseldorf / Kreis Mettmann); die konkrete Sitzverteilung zwischen Wahlgruppen und Wahlbezirken ist in der Wahlordnung festgelegt. Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen; jedes Mitgliedsunternehmen kann sein Wahlrecht in seiner Wahlgruppe und ggf. seinem Wahlbezirk ausüben, und jedes Unternehmen hat unabhängig von seiner Größe nur eine Stimme; wie das Wahlrecht je nach Rechtsform ausgeübt wird (insbesondere durch die vertretungsberechtigte Person; unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Prokuristen) regelt die Wahlordnung im Einzelnen.
Die Vollversammlungswahl wird als kombinierte elektronische Wahl und Briefwahl durchgeführt. Die IHK versendet hierzu die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten (Zugangsdaten für die elektronische Wahl sowie Unterlagen für die Briefwahl). Sollte sowohl elektronisch als auch per Brief abgestimmt werden, gilt die elektronisch abgegebene Stimme.
Hier mehr erfahren: www.werwähltzählt.de
Die weiteren Informationen zum Ablauf – insbesondere Termine und Fristen (z. B. für Wahlvorschläge, Wahlbeginn und -ende sowie die Bekanntgabe des Ergebnisses), Formulare und Einreichungswege – werden schrittweise durch die offiziellen Wahlbekanntmachungen auf der Website der IHK Düsseldorf veröffentlicht.