Wie läuft die IHK-Wahl ab?

Im Herbst 2026 entscheiden die Unternehmen in Düsseldorf und Kreis Mettmann, wer sie in den kommenden fünf Jahren in der Vollversammlung der IHK Düsseldorf vertritt – dem „Parlament der Wirtschaft“. Insgesamt werden 94 Unternehmerinnen und Unternehmer gewählt, die die Interessen der regionalen Wirtschaft aktiv einbringen und an zentralen Entscheidungen der IHK mitwirken. Mit der Wahl beginnt eine neue Amtsperiode, in der die Vollversammlung die inhaltliche Ausrichtung der IHK maßgeblich prägt.
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Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Unternehmen des IHK-Bezirks. Dazu zählen natürliche Personen ebenso wie juristische Personen und Handelsgesellschaften. Das Stimmrecht wird jeweils durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder durch eingetragene Prokuristinnen und Prokuristen ausgeübt. Jedes Mitgliedsunternehmen kann dabei einmal wählen.
Wie läuft die Wahl ab?
Die Wahl wird elektronisch und schriftlich per Brief durchgeführt. Alle wahlberechtigten Unternehmen erhalten rechtzeitig vor Beginn der Wahlphase ihre Wahlunterlagen. Diese enthalten sowohl die Zugangsdaten für das Online-Wahlportal als auch die Unterlagen für die Briefwahl. Sollte etwas fehlen oder nicht angekommen sein, können die Unterlagen unkompliziert bei der IHK erneut angefordert werden.
Die Wahl wird vom Wahlausschuss begleitet und überwacht. Das ehrenamtliche Gremium steht unter der Leitung des Regierungspräsidenten Thomas Schürrmann und ist für die ordnungsgemäße Durchführung der unmittelbaren Wahl verantwortlich. So wird sichergestellt, dass das Wahlverfahren transparent und regelkonform abläuft.
Datum Ereignis
26.11.2025 Bekanntmachung des Wahlausschusses
17.02.2026 Stichtag für die Erstellung der Wählerlisten
02.03.2026 1. Wahlbekanntmachung (Wahlveröffentlichung)
03.03.2026 bis 13.04.2026 Auslegung der Wählerlisten
20.04.2026 Fristende: Ende der Frist zum Einspruch gegen die Wählerlisten und Änderung der Wahlgruppenzuordnung bei Mehrfachzugehörigkeit
27.04.2026 Fristende: Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
02.09.2026 2. Wahlbekanntmachung (Kandidatenlisten und Wahlfrist)
Anfang September 2026 Versand der Wahlunterlagen
29.09.2026 Fristende: Ende der Wahlfrist
02.10.2026 3. Wahlbekanntmachung (Wahlergebnis)
Wahlgruppe und Wahlbezirke
Die Zusammensetzung der Vollversammlung orientiert sich an der Wirtschaftsstruktur der Region. Dafür werden die Unternehmen Wahlgruppen und zum Teil Wahlbezirken zugeordnet. Diese reichen von Industrie, Handel und Dienstleistungen über Bau- und Gesundheitswirtschaft bis hin zu Medien- und Kreativwirtschaft. Die Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter je Wahlgruppe richtet sich nach Bedeutung und Größe der jeweiligen Branche in Düsseldorf und im Kreis Mettmann. So wird sichergestellt, dass die Vielfalt der regionalen Wirtschaft angemessen abgebildet ist.
Wer kann kandidieren?
Kandidieren können natürliche Personen, die selbst IHK-zugehörig sind oder ein IHK-zugehöriges Unternehmen gesetzlich vertreten. Auch Prokuristinnen und Prokuristen sowie besonders bestellte Bevollmächtigte sind wählbar. Für jedes Unternehmen kann sich nur eine Person aufstellen lassen, auch wenn mehrere Wahlgruppen infrage kommen. Wer sich engagieren möchte, kann sich einfach selbst vorschlagen. Nach Prüfung durch den Wahlausschuss werden die Kandidatenlisten veröffentlicht – alphabetisch, übersichtlich und transparent.
Ihr Engagement. Ihr Einfluss.
Als Mitglied der Vollversammlung gestalten Sie die Arbeit der IHK aktiv mit und bringen Ihre unternehmerische Perspektive in zentrale Entscheidungen ein. Sie vertreten die Interessen Ihrer Branche, setzen Impulse für wirtschaftlich relevante Themen und wirken an der Ausrichtung des Wirtschaftsstandorts mit.
Eine Kandidatur bietet Ihnen die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, Ihre Erfahrung einzubringen und sich mit engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern aus allen Branchen und Unternehmensgrößen zu vernetzen.
So geben Sie Ihre Stimme ab
Bei der Stimmabgabe können die Wahlberechtigten so viele Kandidatinnen und Kandidaten auswählen, wie in der jeweiligen Wahlgruppe oder im Wahlbezirk zu wählen sind. Elektronische und schriftliche Stimmen werden gemeinsam ausgezählt. Falls sowohl online als auch per Brief abgestimmt wurde, hat die elektronische Stimmabgabe Vorrang. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Ersatz- und mittelbare Wahl
Scheidet ein Mitglied der Vollversammlung vor Ablauf der Amtszeit aus, rückt in der Regel die Kandidatin oder der Kandidat nach, die oder der bei der ursprünglichen Wahl die nächstbeste Stimmenzahl erreicht hat. Sollten Sitze aus der unmittelbaren Wahl unbesetzt bleiben, können sie im Rahmen einer mittelbaren Wahl – etwa durch Zuwahl oder Ersatzwahl – ergänzt werden. Dabei wird darauf geachtet, die Branchen- und Regionalstruktur der Vollversammlung ausgewogen zu halten.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Das Wahlergebnis wird vom Wahlausschuss festgestellt und veröffentlicht. Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb eines Monats eingereicht werden; über sie entscheidet die Vollversammlung. Mit dem Abschluss des Wahlverfahrens steht fest, wer die Unternehmen der Region in den kommenden fünf Jahren in der Vollversammlung vertritt und die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts aktiv mitgestaltet.
Sie überlegen zu kandidieren oder haben Fragen zur Wahl?
Wir unterstützen Sie gerne.