Fragen und Antworten zur IHK-Wahl

Wer kann kandidieren?

Wählbar sind natürliche Personen, die IHK-Zugehörige sind oder die ein IHK-zugehöriges Unternehmen gesetzlich vertreten. Auch Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte können kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur eine Person aufstellen lassen, auch wenn mehrere Wahlgruppen infrage kommen.
Wer kandidieren möchte, kann sich einfach selbst vorschlagen. Die Kandidatenlisten werden vom Wahlausschuss geprüft und veröffentlicht – alphabetisch, übersichtlich und transparent.

Wie setzt sich der Wahlausschuss zusammen?

Der Wahlausschuss wird von der Vollversammlung auf Vorschlag des Präsidiums gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Zusätzlich gibt es zwei Stellvertreter, die an den Sitzungen teilnehmen und mitreden dürfen, aber nur bei Vertretung mitstimmen. Der Wahlausschuss trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Er organisiert den Ablauf der Wahl, bestimmt Fristen und Adressen für die Wahlunterlagen und kann Wahlhelfer einsetzen. Die Amtszeit endet, sobald Einsprüche gegen die Wahl entschieden sind oder die Frist dafür abgelaufen ist.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle IHK-Mitgliedsunternehmen, wobei jedes Unternehmen unabhängig seiner Größe oder seines Umsatzes nur eine Stimme hat. Nicht wählen dürfen IHK-Zugehörige, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

Wie wurden die Größen der Wahlgruppen bestimmt?

Die Größen der Wahlgruppen wurden so bestimmt, dass sie die wirtschaftlichen Besonderheiten und die Bedeutung der jeweiligen Branchen angemessen widerspiegeln. Dabei wurde berücksichtigt, wie stark einzelne Wirtschaftszweige in der Region vertreten sind und welchen Einfluss sie auf die Gesamtwirtschaft haben. Durch diese Gewichtung wird sichergestellt, dass die Interessen der verschiedenen Branchen fair und ausgewogen in der Vollversammlung vertreten werden. So kann jede Branche entsprechend ihrer Größe und Bedeutung angemessen mitwirken.

Wann wird das Wahlergebnis veröffentlicht?

Das Wahlergebnis wird am 02.10.2026 veröffentlicht.

Welche Wahlgruppen gibt es?

Es gibt insgesamt 10 Wahlgruppen, in denen die Unternehmen zur IHK-Wahl antreten können. Diese Gruppen sind thematisch nach Branchen gegliedert und werden zusätzlich nach den Regionen Düsseldorf und Kreis Mettmann unterschieden. Die Wahlgruppen im Einzelnen sind:
1.1 Industrie
1.2 Handel
1.3 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Messe-, Ausstellungs- und Kongresswesen, Tourismus, Freizeit (Gast- und touristikbezogene Dienstleistungen)
1.4 Verkehr und Logistik
1.5 Finanz- und Versicherungswirtschaft
1.6 Bau- und Immobilienwirtschaft
1.7 Gesundheitswirtschaft, Pflege
1.8 Medien-, Telekommunikations-, Kreativ- und Werbewirtschaft
1.9 Beratungen und anderweitige Dienstleistungen
2.0 Nicht in das Handelsregister eingetragene Unternehmen
Diese Struktur ermöglicht eine branchen- und regionsspezifische Vertretung in der Vollversammlung, sodass die Interessen der unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche angemessen berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn es mehrere Chefs innerhalb eines Unternehmens gibt?

Sind mehrere Personen vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Eigentümer eines Unternehmens, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Sind bei einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden.

Wie oft tagt die Vollversammlung?

Die Vollversammlung tagt zwei Mal im Jahr, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst.
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Wie können sich Mitglieder auf die Vollversammlung vorbereiten?

Mitglieder der Vollversammlung können sich auf die Sitzungen vorbereiten, indem sie die Unterlagen und Informationen, die mit der Einladung zur Sitzung verschickt werden, sorgfältig durchlesen. Diese enthalten in der Regel alle relevanten Informationen zu den geplanten Beschlüssen, Tagesordnungspunkten sowie Hintergrundmaterialien, die für eine fundierte Mitwirkung notwendig sind.