Existenzgründung
Mikrodarlehen (NRW.BANK)
Mit dem NRW.Mikrodarlehen werden Finanzierungen zu günstigen Konditionen angeboten. Es sollen insbesondere Gründungs- oder Erweiterungs-/Wachtumsvorhaben von Menschen mit Migrationshintergrund und die wirtschaftliche Selbstständigkeit von bislang bei Gründungsvorhaben unterrepräsentierte Gruppen gefördert und unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Für Selbstständige mit gewerblichen Unternehmen oder Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?
- Darlehen bis 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
- Keine Sicherheiten erforderlich.
- Feste Zinsen für die Laufzeit von 10 Jahren.