Existenzgründung

Mikrodarlehen (NRW.BANK)

Mit dem NRW.Mikrodarlehen werden Finanzierungen zu günstigen Konditionen angeboten. Es sollen insbesondere Gründungs- oder Erweiterungs-/Wachtumsvorhaben von Menschen mit Migrationshintergrund und die wirtschaftliche Selbstständigkeit von bislang bei Gründungsvorhaben unterrepräsentierte Gruppen gefördert und unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
  • Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Für Selbstständige mit gewerblichen Unternehmen oder Angehörige der freien Berufe
Wie wird gefördert?
  • Darlehen bis 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent.
  • Keine Sicherheiten erforderlich.
  • Feste Zinsen für die Laufzeit von 10 Jahren.