KOMPASS
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige ist ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Hauptberuflich tätige Soloselbstständige sollen durch Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell krisenfest und zukunftsfähig auszurichten. Dabei liegt der Fokus auf der Weiterentwicklung oder der Sicherung des Geschäftsmodells, dem Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien oder der Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, die seit mindestens zwei Jahren ihre Tätigkeit ausüben, können eine nachgelagerte Erstattung von 90 Prozent der nachgewiesenen Qualifizierungskosten von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erhalten. Das ist ein reeller Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für die Geschäftsentwicklung.
Welche Voraussetzungen muss der Solo-Selbstständige erfüllen?
- Wohnsitz und Ausübung der Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
- Selbstständigkeit im Haupterwerb mit mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit
- Beschäftigung maximal einer Person in Vollzeit (Teilzeitbeschäftigte anteilig)
- Mindestens seit zwei Jahren selbstständig am Markt (gemäß Gründungsdatum)
- De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 300.000 Euro
- Kein Empfang eines Qualifizierungsschecks innerhalb der letzten zwölf Monate
Wie wird gefördert?
- Die Förderung besteht in der nachgelagerten Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses, d.h. es muss zunächst in Vorleistung gegangen werden.
- Die Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme werden zu 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erstattet.
- Der maximale Zuschussbetrag für eine Förderung kann somit höchstens 4.500 Euro betragen. Der konkrete Betrag ist abhängig von der Höhe der Qualifizierungskosten.
- Kostet eine Weiterbildung mehr als 5.000 Euro, wird der Fördersatz von 90 Prozent nur bis zu der Grenze von 5.000 Euro netto angewendet. Darüber hinaus gehende Kosten müssen zu 100 Prozent durch die Solo-Selbstständigen getragen werden.
- Weitere Nebenkosten wie beispielsweise Fahrtkosten oder Verbrauchsmaterial sind nicht zuwendungsfähig und müssen von den Solo-Selbstständigen komplett selbst finanziert werden.
Antragstellung - die ersten Schritte
- Informieren Sie sich anhand der FAQ auf der Seite des Ministeriums (Link unten) vorab über das Förderprogramm und prüfen Sie, ob Sie und Ihre geplante Weiterbildung aus Ihrer Sicht die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - bevorzugt per E-Mail und schildern Sie uns kurz, in welchem Bereich Sie tätig sind und welche Weiterbildung Sie planen.
- Registrieren Sie sich im Förderportal Z-EU-S und reichen Sie eine sogenannte Interessenbekundung ein. Sie erhalten dazu von uns eine detaillierte Anleitung. Dieser Schritt ist eine zwingende Voraussetzung zur Terminierung eines Erstgespräches.
- Im Zuge des nun folgenden Abstimmungs- und Prüfungsprozesses fordern wir Unterlagen von Ihnen an und prüfen, ob die empfohlene Weiterbildung in den Rahmen von KOMPASS passt.
- Bei erfolgreicher Abstimmung und Prüfung aller inhaltlichen und formalen Voraussetzungen stellen wir Ihnen einen Qualifizierungsscheck auf Basis Ihres Qualifizierungsbedarfs aus. Der Qualifizierungsscheck berechtigt Sie, an der ausgewählten Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.
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