Existenzgründung

Gründungszuschuss

Eine Existenzgründung kann der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten Sie finanzielle Unterstützung, um in der Startphase der Unternehmensgründung Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.
Wer wird gefördert?
  • Existenzgründende, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und mindestens einen Anspruch von 150 Tagen im Leistungsbezug (ALG I) haben.
Wie wird gefördert?
  • Monatlicher Zuschuss für 6 Monate, der sich aus der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes und 300 Euro zusätzlich zusammen setzt.
  • Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss einen Zuschuss von 300 Euro monatlich für weitere 9 Monate zu beantragen.