Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)
Das Beratungsprogramm fördert Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung durch Zuschuss.
Wer wird gefördert?
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Gründung eines gewerblichen Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen
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Übernahme eines gewerblichen Einzelunternehmens oder Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
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Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals
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Wechsel vom bereits angemeldeten Nebenerwerb (bis 15 Std./Woche) in den Haupterwerb
Wie wird gefördert?
Beratungsart
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Umfang
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Pauschaule Höhe
der Zuwendung |
Beratungs-Tagessatz
von 1020 € |
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Neugründung / Beteiligung | Maximal 6 Tagewerke |
Regelfall 50 % Förderquote
(auch Zirkelberatung) |
510 €
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Betriebsübernahme | Maximal 8 Tagewerke | ||
Nebenerwerb zum Haupterwerb |
Maximal 4 Tagewerke |
80%
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816 €
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Spezielle Beratungen | Maximal 2 Tagewerke zusätzlich | ||
Zirkelberatung | Maximal 1 Tagewerk |
90% Zirkelberatung, Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld
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918 €
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Wichtig:
Vor der Antragstellung ist mit einer zugelassenen Anlaufstelle ein Kontaktgespräch zu führen, an dem die Antragstellerin oder der Antragsteller sowie die beratende Person teilnehmen.
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal.