Energiekrise
Erleichterter Zugang bei Grundsicherung
Mit der Grundsicherung soll der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden, sie kann keine betrieblichen Verluste auffangen oder wirtschaftliche Hilfen bereitstellen – hierfür sind die Hilfsprogramme des Bundes und der Länder zu beantragen.
Verbesserungen für Selbstständige mit dem Sozialschutz-Paket
Mit dem Sozialschutz-Paket ist seit März 2020 der Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld) ein ganzes Stück leichter geworden.
Neu ist ein gesonderter, individueller Freibetrag für die Altersvorsorge. Hierfür werden für jedes Jahr der Selbständigkeit künftig 8.000 Euro nicht als Vermögen angesehen. Ein Selbständiger – nicht rentenversichert – kann also z.B. nach einer 30-jährigen Selbständigkeit einen Freibetrag in Höhe von 240.000 Euro geltend machen. In diesem Fall bleibt ein Vermögen bis zu 240.000 Euro anrechnungsfrei. Orientierungspunkt hierfür ist, dass ein Selbständiger wie ein Rentenversicherungspflichtiger mit einem jährlichen Durchschnittsverdienst rd. 8.000 Euro an Beiträgen in die Rentenversicherung einzahlt. Damit kann ein Solo-Selbstständiger auch über die sog. 60.000 Euro kommen.
Das Betriebsvermögen bleibt anrechnungsfrei, wenn es zur Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Der Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass es nicht mehr „unentbehrlich“ sein muss. Es reicht jetzt aus, dass das Betriebsvermögen der Fortsetzung der Selbständigkeit nützt, also dienlich ist.
Darüber hinaus wird bestimmt, dass Selbstständige, anders als die anderen Bezieher von SGB II-Grundsicherungsleistungen, sich nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen müssen. Die Vermittlung in Arbeit kann von den betroffenen Personen jedoch selbst gewünscht werden.
Allgemein gilt: Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, mit welcher der grundlegende Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft gedeckt werden soll. Die Leistungen beinhalten auch einen Krankenversicherungsschutz.
Informationen zu den häufigsten Fragen
Die FAQs der Bundesagentur für Arbeit erläutern die Voraussetzungen zum Antrag zur Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II. Die FAQs des Bundesministerium für Arbeit und Soziales liefern Antworten zum Sozialschutz-Paket: Häufige Fragen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung.
Servicehotline für Selbstständige
Die Sonderhotline für Selbstständige (Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr) der Bundesagentur für Arbeit informiert und beantwortet Fragen.
Telefonnummer: 0800 4 5555 21 (gebührenfrei)