Energiekrise

Förderung der Transformation der Wirtschaft

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist eine umfassende Transformation der Wirtschaft erforderlich. Bund und Länder unterstützen Unternehmen auf ihrem Weg in die Klimaneutralität mit zahlreichen Förderprogrammen.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz der Wirtschaft

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW. Durch eine Neuerung in den Förderrichtlinien müssen die sog. Investitionsmehrkosten nicht mehr aufwendig kalkuliert werden. Die Förderung kann nun direkt anteilig auf die gesamten Investitionskosten gewährt werden. Für bestimmte vorgegebene Anlagen wird zudem ein neues, besonders einfaches Antragsverfahren eingeführt. Grundsätzlich gefördert werden beispielsweise
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz,
  • der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Erneuerbaren Energien,
  • die Errichtung und Umsetzung von Energie- und Umweltmanagementsystemen,
  • die energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen,
  • die Erstellung von Transformationskonzepten sowie
  • erstmals auch Maßnahmen zur Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen.
Weitere Informationen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz finden Sie auf den Seiten des BAFA. Informationen zu den Neuerungen in den Förderrichtlinien finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.  

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Der Bund fördert die Sanierung von Gebäuden mit Zuschüssen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Gefördert werden
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen,
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung sowie
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung.

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen entsprechen.
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude(-pools) ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet.

Klimaschutzverträge – Förderung der Transformation für energieintensive Unternehmen

Klimafreundliche Produktionsverfahren sind derzeit noch mit deutlich höheren Kosten verbunden. Sogenannte Klimaschutzverträge zwischen Staat und Unternehmen aus energieintensiven Bereichen sollen diese Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Verfahren ausgleichen. Ziel ist es, der Industrie dadurch Investitionssicherheit , Anreize für ein Vorziehen von Klimaschutzverträgen zu geben.
Das Vorverfahren zum entsprechenden Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden. An dem Vorverfahren mussten interessierte Unternehmen teilnehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten. Sobald die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt, soll noch im Jahr 2023 das erste Gebotsverfahren beginnen.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für das Förderprogramm:
  • Umfang des Förderprogramms:
    Bereitstellung eines mittleren zweistelligen Milliardenbetrags durch die Bundesregierung zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen
  • Für wen ist das Verfahren offen?
    Das Verfahren ist offen für alle Unternehmen oder Konsortien, deren CO2-Ausstoß mindestens 10 Kilotonnen CO2 pro Jahr ausmacht. Die Branchen sind auf die Branchen des EU-Emissionshandels beschränkt.
  • Welche Unternehmen erhalten Förderung?
    Unternehmen, die gefördert werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit um Klimaschutzverträge: Der beste und insbesondere günstigste Bieter gewinnt. Förderfähige Prozesse müssen mit Strom komplett aus erneuerbaren Quellen versorgt werden oder mit Wasserstoff nach den Kriterien der Taxonomie.
  • Wie funktioniert ein Klimaschutzvertrag?
    Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, werden die Mehrkosten der klimafreundlichen Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Verfahren erstattet. Sobald das klimafreundliche Verfahren günstiger wird, kehrt sich das Prinzip um und das Unternehmen erstattet die Mehreinnahmen an den Staat zurück
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums in Form einer Pressemeldung sowie eines Informationspapiers. Antworten zu häufigen Fragen zum Förderprogramm finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums unter der Rubrik “Weiterführende Hinweise”. 

KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse

Gefördert werden unter bestimmten Bedingungen Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen. Zum Beispiel:
  • Maschinen, Anlagen und Prozess­technik
  • Druckluft, Vakuum und Absaug­technik
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerück­gewinnung und Abwärme­nutzung für Produktions­prozesse
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Förderung von Ladeninfrastruktur, Elektroautos und Plug-in-Hybriden

Für den Bereich Elektromobilität gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen, sowohl für den Aufbau der Ladeinfrastruktur als auch für die Anschaffung von Fahrzeugen. Die Bundesregierung will die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride allerdings reformieren und künftig stärker auf den Klimaschutz ausrichten. Der staatliche Umweltbonus für Plug-in-Hybridfahrzeuge soll 2022 auslaufen.
Fördersätze für rein batterieelektrische Fahrzeuge werden bis 2025 schrittweise sinken.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat eine Auswahl von für Unternehmen relevanten Förderprogrammen zusammengestellt, mit welcher der Bund die Erweiterung der Ladeinfrastruktur sowie den Einsatz von Elektroautos unterstützt.

Starterpaket klimaneutraler Mittelstand

Das neue Förderpaket des NRW-Wirtschaftsministeriums soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, zeitnah praktische Schritte in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen und diese mit einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verbinden. Denn produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stehen vor einer doppelten Herausforderung: Energie und Kosten müssen unmittelbar eingespart werden, gleichzeitig aber sind Investitionen in die Klimaneutralität des Unternehmens erforderlich, um sich zukunftsfähig aufzustellen.
Das Paket umfasst
  • die Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation,
  • die Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045,
  • die Förderung von Wärmekonzepten,
  • einen “Weg vom Gas”-Kredit sowie
  • eine Bildungsprämie Wärmepumpe.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von NRW.Energy4Climate.

Förderung von Wärmekonzepten

Die Landesregierung unterstützt produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe dabei, Lösungen zu finden, um Kosten zu sparen. Mit der Förderung von Wärmekonzepten soll der Einstieg in die Unabhängigkeit von Öl, Gas und anderen fossilen Brennstoffen gelingen. Gefördert werden die Beratungsleistungen, auf deren Grundlage ein technisch-betriebswirtschaftliches Konzept zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme erstellt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg.
Für die spätere Umsetzung einzelner Maßnahmen ihres Wärmekonzeptes stehen zudem Fördermöglichkeiten der Bundesregierung zur Verfügung. Insbesondere die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz der Wirtschaft (siehe auch oben) bietet hier gute Möglichkeiten. Für Modul 4 der Bundesregierung kann Ihr Wärmekonzept als Grundlage für ein Einsparkonzept genutzt werden.

Weitere Fördermöglichkeiten für die Wärmewende in Unternehmen

Die Landesregierung hält darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten für den Einstieg in die Wärmewende im Unternehmen bereit. Zum Beispiel:
  • thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme,
  • Nahwärme- und Nahkältenetze,
  • Wärmeübergabestationen und Wärmepumpen,
  • Wärme- und Kältespeicher sowie
  • gewerbliche Anlagen zur Nutzung von Abwärme.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg.