Datenbank gibt Auskunft über EU-verbindliche Zolltarife
Die Datenbank der Europäischen Verbindlichen Zolltarifauskünfte (EVZTA) ist eine Sammlung von Zolltarifauskünften samt der Entscheidungsgrundlagen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten.
Bei Tarifierungs- und Auslegungsfragen können diese Entscheidungen als wertvolle Interpretationshilfen dienen.
Grundsätzlich haben die verbindlichen Auskünfte eine Gültigkeit von 3 Jahren und gelten in der gesamten Union, unabhängig davon, durch welchen Mitgliedstaat sie erteilt wurden.
Über die Webseite der Europäischen Kommission erhalten Sie die:
Jedes Handelsgut im grenzüberschreitenden Warenverkehr außerhalb der EU ist mit einer sogenannten Codenummer/Zolltarifnummer in der Zollanmeldung zu versehen. Anhand von Codenummern/Zolltarifnummern für Waren bestimmen sich je nach Geschäftsrichtung (Einfuhr oder Ausfuhr) die Zölle, Steuern, Verbote und Handelsbeschränkungen, Antidumpingregelungen, Ausgleichszölle, Genehmigungs- und Lizenzverfahren, Zollkontingente sowie Präferenzkalkulationen.
Daher ist die korrekte Einreihung von Waren in den EU-Zolltarif im Handel mit Drittländern von großer Bedeutung.
Neben der Möglichkeit, einen formellen Antrag bei der zuständigen Zollbehörde im Mitgliedstaat der Ansässigkeit zu stellen, können die verbindlichen Entscheidungen für Unternehmen die Ausschlag gebende Tarifierungstütze bei schwierigen Ex- und Importgeschäften sein.