International

Trade in Services Agreement (TiSA)

Hintergrund

In der Uruguay-Runde wurde mit dem GATS-Abkommen ein erster weltweiter Rahmen für den Dienstleistungssektor (Ausnahme: öffentliche Aufgaben und Luftverkehrsleistungen) geschaffen. Zielsetzungen des GATS-Abkommens waren analog zum GATT-Abkommen unter anderem die Einführung der Meistbegünstigungs- und Gleichbehandlungsklausel sowie Marktzugangsregulierungen. Allerdings hat es über die Implementierung des GATS-Abkommens (1995) hinaus keine bezeichnenden multilateralen Fortschritte im Rahmen der WTO-Doha-Runde gegeben.

TiSA-Initiative

Aufgrund der stockenden Verhandlungen in der Doha-Runde wurde die TiSA-Initiative für ein plurilaterales Abkommen von einem Länderzusammenschluss, den sogenannten RGFs (Really Good Friends of Liberalization of Trade in Services), formell im März 2013 gestartet. Seitdem haben 21 Verhandlungsrunden stattgefunden. Das primäre Ziel des TiSA-Abkommens sind Markzugangserleichterungen beim Handel von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Des Weiteren basiert TiSA auf dem GATS-Muster, so dass eine künftige mögliche multilaterale Anwendung auf WTO gewährleistet ist. Der Umfang der Verhandlungen entspricht dem, was bereits im Verhandlungsmandat von 2011 für die Doha-Runde enthalten war. Dies betrifft über 160 Sektoren und Untersektoren, in denen jedoch nicht für jeden Bereich Verpflichtungen übernommen werden.

Bedeutung von TiSA für Deutschland und die EU

Dienstleistungen sind ein essentieller Bestandteil der deutschen Außenwirtschaft. Die Bundesrepublik ist weltweit der zweitgrößte Importeur von Dienstleistungen und der drittgrößte Exporteur.  Die EU ist weltweit der größte Exporteur von Dienstleistungen. Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen wird zu mehr Wachstum und Beschäftigung in der EU führen.

Kerninhalte von TiSA

Die Gespräche werden auf der Grundlage von Vorschlägen der Teilnehmerländer geführt. Unter anderem folgende Inhalte sollen abgedeckt werden: Lizensierungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, elektronischer Handel, Seeverkehr und grenzüberschreitende Arbeitnehmermobilität.

TiSA-Teilnehmerländer

Die Teilnehmerstaaten sind die 28 Mitgliedstaaten der EU, Australien, Kanada, Chile, Chinesisch-Taipeh, Kolumbien, Costa Rica, Hong Kong, Island, Israel, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Mauritius, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Peru, Schweiz, Türkei und USA. Die aktuell beteiligten Verhandlungsländer sind für 70% des weltweiten Handels mit Dienstleistungen verantwortlich.

TiSA-Öffentliche Daseinsvorsorge

Die öffentlichen Aufgaben erhalten durch das TiSA-Abkommen keine Einschränkungen. So ist bereits jetzt in den Verpflichtungslisten - in allen anderen Freihandelsverhandlungen der EU auch – eine breite Ausnahme für die öffentliche Daseinsvorsorge enthalten.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2017