International

Lieferbedingungen

Internationaler Handel bedeutet, dass Waren aus einem Ausfuhrland in ein oft weit entferntes Importland gebracht werden müssen – ein Liefergeschäft, das mit Kosten und Gefahren für Verkäufer und Käufer verbunden ist. 
Die national handelsüblichen Vertragsklauseln, die als Trade Terms bezeichnet werden, stellen lediglich eine Information über die geltenden Auslegungen dar. 
Außerdem sind sie trotz gleicher Bezeichnungen häufig von Land zu Land in ihrer Bedeutung unterschiedlich. Derartig unterschiedliche Auslegungen von Handelsklauseln können zu Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten zwischen Exporteur und Importeur führen.
Um in der Praxis derartige Probleme zu vermeiden, hat die Internationale Handelskammer (ICC) mit den Incoterms® eine einheitliche Auslegung handelsüblicher Vertragsformen geschaffen.
Eine Übersicht zu den Incoterms® 2020 finden Sie hier. 
Die Förderung des Welthandels und die Sicherstellung der Prinzipien der freien Marktwirtschaft, des freien Handels und des freien Unternehmertums sind die vorrangigen Ziele der 1919 gegründeten Internationalen Handelskammer (ICC - International Chamber of Commerce, https://iccwbo.org/). 
Die Interessen der deutschen Wirtschaft vertritt deren
Deutsche Gruppe (https://www.iccgermany.de/ueber-icc-germany/). 
Mitglieder sind Unternehmen, Industrie- und Handelskammern (darunter auch die IHK Düsseldorf), Verbände und Kanzleien aus mehr als 100 Ländern. 
Die ICC erstellt und veröffentlicht Musterverträge, Vertragsklauseln wie Incoterms® oder Schiedsklauseln und entwickelt Standards und Richtlinien für eine effiziente Abwicklung internationaler Geschäfte.
Eine besondere Rolle spielen die Lieferbedingungen für internationale Geschäfte.
Letzte Aktualisierung: Juli 2021