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Türkei: Antidumpingzölle auf bestimmte Textilien mit Ursprung Deutschland

Am 26.06.2020 wurde im türkischen Amtsblatt Nr. 31167 unter anderem die amtliche Bekanntmachung (Teblig) Nr. 2020/14 veröffentlicht.
Danach werden seit dem 26.06.2020 bei der Einfuhr „Sicherheitsleistungen“ in Höhe der Anti-Dumping-Maßnahmen gegen China (vgl. Art. 7 Abs. 2) auf folgende Warentarifnummern der Textilwirtschaft mit Ursprung Deutschland erhoben:
  • HS-Position 54.07: Gewebe aus synthetischen Filamentgarnen (für Bekleidung), (Woven Fabrics of Synthetic Filament Yarn)
  • HS-Position 55.13, 55.14, 55.15: Gewebe aus synthetischen Fasern (Woven Fabrics of Synthetic Staple Fibers)
  • HS-Position 55.16: Gewebe aus künstlichen Fasern (Woven Fabrics of Artificial Staple Fibers)
Die Höhe der Sicherheitsleistungen beträgt:
  • HS-Position 54.07: 110 Gramm oder mehr/pro Quadratmeter: 70,44  % CIF-Wert; weniger als 110 Gramm pro Quadratmeter: 21,13 % CIF-Wert         
  • HS-Position 55.14: 44  % CIF-Wert.
  • HS-Position 55.13: 44  % CIF-Wert
  • HS-Position 55.15: 44  % CIF-Wert
  • HS-Position 55.16: 44  % CIF-Wert
Auf Grundlage dieser Bekanntmachung führt die Generaldirektion der Abteilung für Importe des türkischen Handelsministeriums gegenwärtig sogenannte „Untersuchungen wegen Unwirksamkeit (Umgehung) von (Anti-Dumping)-Maßnahmen“ durch. Im Rahmen dieser Untersuchungen hat das türkische Handelsministerium Unternehmen in Deutschland angeschrieben und aufgefordert, umfangreiche Fragebögen zu beantworten. Sie richten sich zum einen an „Hersteller“ und zum anderen an „Händler“.
Die Untersuchung bezieht sich neben Deutschland auch auf Italien und Spanien. Bulgarien, Polen und Griechenland sind teilweise bereits seit 2015 beziehungsweise 2019 von den türkischen Maßnahmen erfasst. Hintergrund sind offenbar ursprünglich gegen China und andere asiatische Länder verhängte Antidumpingzölle und deren vermeintliche Umgehung über die genannten EU-Staaten. 
Empfehlung:
Der Fragebogen enthält eine Vielzahl zum Teil sensibler Geschäftsdaten. Die Entscheidung, diesen auszufüllen oder nicht, müssen die betroffenen Unternehmen vor dem Hintergrund ihrer individuellen Geschäftssituation selbst treffen. Um jedoch die Chance zu wahren, eventuell von den Anti-Dumping-Zöllen der Türkei ausgenommen zu werden, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, die Fragebögen möglichst sorgfältig auszufüllen.