International

EU setzt aktualisierte Blocking-Verordnung in Kraft


Mit der:
hat die EU-Kommission die Blocking-Verordnung der EU aus dem Jahr 1996
(EG Verordnung 2271/96) aktualisiert bzw. erweitert, um EU-Unternehmen vor den negativen Folgen der exterritorialen Anwendung der Iran-Sanktionen der USA zu schützen.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1100 wurden unter anderem die aktuellen US-Rechtsgrundlagen in die EU-Blocking-Verordnung aufgenommen.
Die Delegierte Durchführungsverordnung (EU) 2018/1101 ermöglicht es
EU-Unternehmen eine Genehmigung zu ersuchen, um den US-Forderungen bzw. Verboten ganz oder teilweise nachzukommen, sofern die Nichteinhaltung ihre Interessen oder die Interessen der Union schwer schädigen würden.
Der Antrag ist an die
Europäische Kommission
Dienst für außenpolitische Instrumente
EEAS 07/99
B-1049 Brüssel Belgien
EC-AUTHORISATIONS-BLOCKING-REG@ec.europa.eu
zu übermitteln.
In der vorgenannten Durchführungsverordnung sind die Bewertungskriterien im Artikel 4 aufgeführt.
Zusätzlich wurde der Iran mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2018/1102 in die Liste der förderfähigen Länder aufgenommen, die für Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank infrage kommen, die durch eine EU-Garantie dann gedeckt sind.
Welche Auswirkungen dieser Aspekt auf EU-Unternehmen haben wird, ist aktuell noch nicht klar.