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Deutschland führt EU-System ICS2 ein

Am 1. März 2023 hat Deutschland die zweite Phase des Import Control Systems 2 (ICS2) eingeführt.
ICS2 ist ein EU-weites System zur elektronischen Vorabanmeldung von eingehenden Luftfrachtsendungen, das den Zollbehörden eine Risikokontrolle der Warensendungen ermöglicht, bevor diese in der EU eintreffen. 
Die ICS2-Meldung (E-SumA, englisch Entry Summary Declarations (ENS) ist in erster Linie durch Verwender beziehungsweise die Transportdienstleister zu erbringen.
Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Oktober 2023 bis sich dann die Dienstleister an das ICS2 anbinden müssen.
Die wesentlichen Datenelemente für die E-SumA sind gemäß dem Anhang B UZK-DA unter anderem:
  • der 6-stellige HS-Code,
  • Nettogewichte bei mehreren HS-Codes,
  • eine Warenbeschreibung sowie
  • die EORI-Nummer des Importeurs in der EU.
Vor diesem Hintergrund fragen die zur Abgabe der ESumA verpflichteten Luftfracht-, Kurier-, Express- und Postdienstleister gegenwärtig bei den Importeuren die erforderlichen Daten (insbesondere EORI-Nummer, HS-6-Steller, angemessene Warenbeschreibung in einfacher, präziser Sprache zwecks Nämlichkeitssicherung) ab. 
Insbesondere die Herausgabe der EORI-Nummer ist umstritten. Da es sich aber um eine gesetzliche Vorgabe aus dem Unionszollkodex handelt, lässt sich dies kaum vermeiden. Es empfiehlt sich, bei der Weitergabe der EORI-Nummer die Verwendung klar zur begrenzen, vor allem, wenn damit keine Vollmacht zur Importverzollung verbunden sein soll (“nur zur Verwendung im ICS2”).
Eine Liste der EU-Staaten, die die ICS2-Vorgaben noch nicht umgesetzt haben, finden Sie hier über die Webseite der EU-Kommission.
Stand: 3. März 2023