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Nr. 6375
International
Carnet A.T.A. – leicht durch den Zoll
Was ist ein Carnet ATA und welche Anwendungsbereiche gibt es? Wofür wird das Carnet ATA genutzt? Wie läuft die Beantragung eines Carnet ATA ab? Diese und weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet.
Seit dem 1. Juni 2026 werden Carnets in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und in Norwegen digital abgefertigt. Dabei werden die Carnetdaten durch Scannen eines QR-Codes an den Zollstellen elektronisch abgerufen. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Carnet in allen Teilnehmerstaaten eingeführt werden.
Es kann demnach auch während der Gültigkeitsdauer eines Carnets zu einer Umstellung von Papier auf Digital kommen, weshalb die digitale Antragstellung über die eATA-Webanwendung notwendig ist, um weiterhin reibungslose Abläufe gewährleisten zu können.
Es stehen einige Erklärvideos zum Umgang mit der ATA-App sowie einer parallel verfügbaren Desktop-Version zur digitalen Vorbereitung Ihrer Zollanmeldungen auf der Webseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bereit. Ebenso steht ein zusammenfassendes Merkblatt zur Verfügung.
Webinarhinweis
16. September 2026, 9 bis 11 Uhr
Sarah Krohn (Referentin für außenwirtschaftliche Bescheinigungen und Zollrecht, IHK Düsseldorf) gibt im Webinar “Das Carnet ATA - Ihr Reisepasse für Waren” einen umfassenden Überblick über die Anwendung und Vorteile des Carnet ATA.
Erfahren Sie, wie Sie das Carnet für Ihre Geschäftsaktivitäten nutzen können, wie der Beantragungsprozess abläuft und wie Sie die laufende Einführungsphase des volldigitalen Carnets souverän meistern.
Das Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission) ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von
Berufsausrüstung,
Messegut und
Warenmustern
ins Ausland zur Anwendung kommt.
Durch die Nutzung des Carnet A.T.A.-Verfahrens entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland.
Weitere Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Ausfuhrzollanmeldung und Ausfuhrdokumente, zügige Grenzabfertigungen sowie die mehrfache Verwendung des Carnets während der Gültigkeitsdauer - im Regelfall zwölf Monate.
Aktuell findet das Carnet A.T.A.-Verfahren in 82 Abkommensstaaten Anwendung.
In Deutschland erfolgt die Ausstellung ausschließlich über die Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der zahlreichenden und sich häufig ändernden Länderbesonderheiten ist stets die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor der Antragstellung zu konsultieren.
Carnet einfach im Film erklärt
Verwendungszweck und Gültigkeit
Insgesamt 55 Staaten außerhalb der Europäischen Union nehmen am
Carnet-Verfahren teil.
Die meisten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert:
Messe- und Ausstellungsgüter sind Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, Werbematerial, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte und so weiter, ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Warenmuster sind Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- beziehungsweise eingeführt werden.
Berufsausrüstung, das heißt Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen und so weiter.
Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.
Daneben gestatten manche Staaten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren beziehungsweise für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...) von den IHKs ausgegeben werden.
Weiterhin ist die Ausgabe nur dann möglich, wenn es sich zollrechtlich um Unionswaren handelt. Das sind entweder Waren, die in der Europäischen Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden beziehungsweise die sich nach der Einfuhr aus einem Drittland im sogenannten zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Achtung: Auch wenn Waren nur vorübergehend mit einem Carnet ausgeführt werden, ist zu prüfen, ob eine Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung notwendig sein könnte. Neben der Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung ist nur in diesem Fall dann auch eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
Ein Carnet ist maximal ein Jahr gültig.
In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig. Während der Gültigkeit ist die Nutzung in fast allen angeschlossenen Staaten für beliebig viele Verwendungen möglich.
Informieren Sie sich bitte vor der Beantragung eines Carnets bei der IHK über den aktuellen Stand, da sich immer wieder Änderungen ergeben.
Anwenderstaaten
Anwenderstaaten Carnet A.T.A/CPD außerhalb der EU
Land (ISO-Code)
Sprache*)
Messegut
Waren- muster
Berufs- aus- rüstung
digitale Abwicklung ab
Albanien (AL)
E
X
X
X
Algerien (DZ)
F,
arabisch
X
X
Andorra (AD)
E, F, S
X
X
X
Australien (AU)
E
X
X
X
Königreich
Bahrain (BH)
E
X
Bosnien-
Herzegowina
(BA)
E, L,
kroatisch,
serbisch
X
X
X
Chile (CL)
E, L
X
X
X
VR China (CN)**
E,L
X
X
X
Côte d’Ivoire/
Elfenbeinküste (CI)
F
X
X
X
Gibraltar (GI)**
E, S
X
X
X
Hongkong (HK)
E
X
X
Indien (IN)**
E
X**)
X**)
Indonesien (ID)
E, L
X
X
Iran (IR) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
E, L
X
X
X
Island (IS)
E, L,
dänisch,
norwegisch,
schwedisch
X
X
X
Israel (IL)**
D, E, F, L,
arabisch
X
X
X
Japan (JP)
E, L
X
X
X
Kanada (CA)**
E, F
X**)
X
X**)
Kasachstan (KZ)
E, L, russisch
X
X
X
Katar (QA)**
E, L
X
Republik Korea (KR) (inoffiziell: Südkorea)
E, L
X
X
X
Libanon (LB)
E,
arabisch
X
X
Macau (MO)**
E, L
X
X**)
X**)
Madagaskar (MG)
F
X
X
X
Malaysia (MY)
E, L
X
X
X
Marokko (MA)**
E,F
X
X**)
X**)
Mauritius (MU)
E, F
X
X
Mexiko (MX)**
E, F, L
X**)
X
X
Moldawien (MD)
E, F, L,
russisch
X
X
X
Mongolei (MN)
E
X
X
X
Montenegro (ME)
E, F, L
X
X
X
Neuseeland (NZ)
E, F
X
X
X
Nord-Mazedonien (MK)
E, L
X
X
X
Norwegen (NO)
E, L,
dänisch,
schwedisch
X
X
X
01.06.2026
Pakistan (PK)
E
X
X
Peru (PE)
E, L
X
X
Philippinen (PH)**
E
X
X
X
Russland (RU) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
L
X
X
X
Saudi-Arabien (SA)**
E, L
X
X
X
Schweiz (CH)**
D, F,
italienisch
X**)
X
X**)
01.06.2026
Senegal (SN)
F
X**)
X**)
X**)
Serbien (RS)
D, E, F, L
X
X
X
Singapur (SG)**
E
X**)
X**)
X**)
Sri Lanka (LK)
E
X
X
X
Südafrika (ZA)
E
X
X
X
Taiwan (TW) (Carnet CPD)
E, L
X
X
X
Thailand (TH)
E, thai
X
X
X
Türkei (TR)**
D, E, F, L
X
X
X
Tunesien (TN)
F,
arabisch
X
X
Ukraine (UA) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
E, L,
russisch
X
X
X
USA (US)
E
(X)
X
X
Vereinigte Arabische Emirate (AE)
E, L
X
Vereinigtes Königreich (GB)**
E
X
X
X
01.06.2026
Vietnam (VN)
E
X
Weißrussland (BY) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
E, L,
russisch
X
X
X
*) Sprache: D = deutsch, E = englisch, F = französisch, L = Landessprache Obwohl oft mehrere Sprachen zulässig sind, kann jederzeit eine Übersetzung von den ausländischen Zollbehörden gefordert werden.
**) Länderbesonderheiten sind zu beachten. Rücksprache IHK erforderlich.
Antragstellung
Das Carnet wird elektronisch über das e-ata-Webportal beantragt.
Im Rahmen der laufenden Übergangsphase des volldigitalen Carnetverfahrens erhalten Sie nach erfolgter Ausstellung des Carnets durch Ihre IHK sowohl die für die digitale Abwicklung notwendige eCarnet-ID und eCarnet-PIN sowie das bekannte Papierformular, das in den noch nicht digital angeschlossenen Ländern sowie als Backup genutzt wird.
Für das Papiercarnet kann wie gewohnt der Postversand oder alternativ die Abholung in der IHK bei Antragstellung ausgewählt werden.
Technische Voraussetzungen
Für die Antragstellung
Sie verfügen über:
einen Internet-Anschluss,
einen PC oder Laptop mit einem Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von beispielsweise Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.),
einen Zugang zum e-ata-System Diesen erhalten Sie über Ihre Registrierung unter e-ata.de/duesseldorf.
Für die Nutzung des volldigitalen Carnets im Reiseverlauf
Sie verfügen über:
Carnet-App für das Mobiltelefon(kostenloser Download für Apple- und Android-Smartphones im jeweiligen Store) oder/und
eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die unter anderem gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzende im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Detail-Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzern/Nutzerinnen sowie zum Registrierungsvorgang enthält das
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet (ATA/CPD) beantragen.
Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/duesseldorf ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Wichtig: Ihren Benutzernamen für den Login (duesseldorf00xxxx) erhalten Sie per separater E-Mail nach der Freischaltung. Bitte bewahren Sie diese E-Mail sorgfältig auf.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern enthält ebenfalls das
Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (der Carnet-Inhabende) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! In der Carnet-App beziehungsweise der Carnet-Desktop-Version geschieht das per Knopfdruck „Sign Carnet“. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.
Entgelte/Kosten
Mit der nachfolgenden Übersicht möchten wir Ihnen einen ausführlichen Überblick der Entgelte für die Ausstellung des Carnets geben.
Hauptbezeichnung
nähere Beschreibung
Betrag in Euro
Vordruckkosten eCarnet (alle zzgl. USt.)
Carnet ATA, vollständiger Satz für eine Reise mit einseitiger Warenliste
3,36
Je zusätzliches Blatt (Stammblätter, zusätzliche Reiseblätter, zusätzliche Seiten für die Warenliste)
0,46
IHK- Ausstellungs- Gebühr:
für alle Antragstellenden
95,00
ICC-Entgelt (zzgl. USt.)
für alle Antragstellenden
12,00
Bürgschaftsversicherung für Carnet ATA und CPD an die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
von
bis
volles Entgelt
9.999,99 €
46,00 €
10.000,00 €
24.999,99 €
79,00 €
25.000,00 €
49.999,99 €
138,00 €
50.000,00 €
149.999,99 €
250,00 €
150.000,00 €
299.999,99 €
455,00 €
300.000,00 €
499.999,99 €
750,00 €
für jede weiteren angefangenen 500.000,00 €
plus
500,00 €
Das Carnet im Reiseverlauf
Wichtiger Hinweis zum volldigitalen Carnet: Seit dem 1. Juni 2026 wird das Carnet ATA schrittweise digitalisiert. Während der Übergangsphase werden digitale und papiergebundene Carnets parallel genutzt. Für viele Carnet-Länder ist weiterhin das Papier-Carnet erforderlich. Prüfen Sie daher vor Reiseantritt, ob Ihr Zielland bereits am volldigitalen Carnet-Verfahren teilnimmt (siehe Abschnitt „Anwenderstaaten“). Das von der IHK ausgegebene Papier-Carnet sollte während der Übergangsphase stets auch bei „volldigitalen“ Reisen mitgeführt werden.
Nach erfolgter Ausstellung des Carnets
mithilfe von eCarnet ID und eCarnet PIN aus dem eATA-Antrag die Carnetdaten in die Carnet-App oder Desktop-Version laden,
das digitale Carnet online signieren,
das Papiercarnet nach Erhalt im Feld J des grünen Deckblatts unterschreiben.
Um sich im Folgenden durch einen reisenden Mitarbeiter oder Dienstleister vertreten zu lassen, kann der Carnetinhaber entweder die eigens erstellten QR-Codes aus der Carnet-App / Carnet-Desktop-Version heraus teilen, oder aber ID und PIN zur vollständigen Verwaltung durch den Vertreter weitergeben.
Nämlichkeitssicherung
Nämlichkeit bei Ihrem örtlich zuständigen Zollamt sichern lassen. Das heißt, die Übereinstimmung der Warenliste mit den tatsächlich mitzunehmenden Waren bestätigen lassen.
Bei Nutzung des volldigitalen Carnets wird die Nämlichkeitssicherung elektronisch durch das Anlegen der ersten Reise („Prepare Travel“) seitens des Carnetinhabers oder seines Vertreters vorbereitet und der QR-Code „Validation“ damit generiert.
Die entsprechenden Vermerke zur "Identitätssicherung" nimmt das deutsche Zollamt digital beziehungsweise bei Vorlage des Papiercarnets in den dafür vorgesehenen dunkelunterlegten Feldern auf dem Carnet-Deckblatt und auf der Carnet-Deckblattrückseite vor.
Für die Zollstellen in der EU ist die digitale Abwicklung per QR-Code verpflichtend. Sofern Sie in ein „Papierland“ reisen, legen Sie das Papiercarnet bitte proaktiv zur Abfertigung vor, der Zoll wird Sie nicht darauf ansprechen. Das Merkblatt der DIHK hilft Ihnen mit der Darstellung verschiedener Szenarien bei der Orientierung.
Vor der Reise
Vor jeder Reise ein gelbes Ausfuhrblatt beim örtlichen Binnenzollamt (bzw. bei weiteren Reisen auch an der EU-Außengrenze) abfertigen lassen.
Das Ausfuhrzollamt fertigt den QR-Code „Exportation“ als „Export without Exit“ ab und entnimmt gegebenenfalls dem Papiercarnet das gelbe Trennblatt Ausfuhr und belegt dies mit dem Eintrag im gelben Stammabschnitt Ausfuhr.
Ausfuhr aus der EU (Grenze)
Das Grenzzollamt bestätigt die Ausfuhr durch erneutes Scannen des QR-Codes „Exportation“ (à „Exit“) und bestätigt die Ausfuhr gegebenenfalls mit Datum und Dienstsiegel im gelben Stammabschnitt Ausfuhr.
Bei Einfuhr ins Ausland (Nicht-EU-Land)
Je nachdem, ob es sich beim Drittstaat um ein digitales Carnetland oder ein Papierland handelt, legen Sie entweder den QR-Code „Importation“ oder das Papiercarnet mit dem vorher ausgefüllten weißen Trennblatt „Einfuhr“ vor:
Punkt D:
Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
Punkt E:
Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
Punkt Fa):
nur die Positionen der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich mitnehmen
Punkt Fb):
Ort und Land der Verwendung der Waren
unten rechts:
Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen des Zollbeamten im Papiercarnet auf dem weißen Stammabschnittsblatt (oberer Blattteil) beziehungsweise über die Historie der Carnet-App im besten Fall sofort prüfen und wenn nötig ändern lassen:
Sind die richtigen Positionsnummern der eingeführten Waren eingetragen worden?
Wurde eine verkürzte Wiederausfuhrfrist eingetragen (Zeile 2)? Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden! Ist die gesetzte Frist zu kurz, um Fristverlängerung bitten.
Stellt sich erst später heraus, dass die Frist zu kurz ist, lassen Sie sich diese vor dem Ablauf der Frist vom Einfuhrzollamt verlängern.
Bei Wiederausfuhr aus dem Ausland (Nicht-EU-Land)
Analog zur Einfuhr wird vor Grenzübertritt entweder der QR-Code „Re-Exportation“ generiert, oder das weiße Trennabschnittsblatt "Wiederausfuhr" vollständig ausgefüllt:
Punkt D:
Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
Punkt E:
Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
Punkt Fa):
nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich ausführen. Nummer des Einfuhrblattes eintragen, mit dem die Waren wie unter Fa) aufgelistet eingeführt wurden.
Punkt Fb)–Fd):
Nur ausfüllen, wenn Waren im Ausland verbleiben. Dann die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie nicht wieder ausführen.
unten rechts:
Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen des Zollbeamten im Papiercarnet auf dem weißen Stammabschnittsblatt beziehungsweise über die Historie der Carnet-App im besten Fall sofort prüfen und wenn nötig ändern lassen.
Sind die richtigen Positionsnummern der wiederausgeführten Waren eingetragen worden?
Nicht durchwinken lassen! Auf Abfertigung durch einen Grenzzollbeamten bestehen!
Bei der Durchfuhr/im Transit
Wie bei einer Ein- beziehungsweise Wiederausfuhr verfahren (Felder Punkte D und E).
Punkt Fa): Durchfuhr nach ... – Ort und Land angeben, in das gereist wird. Nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich transportieren.
Bei Wiedereinfuhr in die EU
Abfertigung des QR-Codes „Re-Importation“ beziehungsweise des gelben Trennabschnittsblattes "Wiedereinfuhr" sowie des gelben Stammabschnittsblattes und nach der letzten Einfuhr in die EU beziehungsweise vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets den Vordruck unverzüglich an die IHK zurückgeben.
Auch bei vollständig digitaler Abwicklung reichen Sie das ausgegebene Papiercarnet bitte wieder bei der IHK ein.
Sofern ein Carnet verloren geht, kontaktieren Sie bitte unverzüglich Ihre IHK. Je nachdem, ob sich die Ware noch im Ausland oder bereits wieder in der EU befindet, kann entweder ein Ersatz-Carnet oder eine Bereinigungsbescheinigung ausgestellt werden.