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Eingeschränkter Zugang zur IHK Düsseldorf Auf Grund von Baumaßnahmen im Foyer und an der Fassade ist der Zugang über den Haupteingang unseres Gebäudes am Ernst-Schneider-Platz 1, ab dem 21. Oktober 2024, eingeschränkt. Weitere Informationen.
Veranstaltungshinweise Am 13. März und 10. September 2025 lädt die IHK Düsseldorf zum Webinar: “Das Carnet ATA - Ihr Reisepass für Waren” ein.
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden und praxisnahen Überblick über die Anwendung und Vorteile des Carnet ATA.
Das Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission) ist ein internationaler Zollpassierschein, der für die vorübergehende Verbringung von
Berufsausrüstung,
Messegut und
Warenmustern
ins Ausland zur Anwendung kommt.
Durch die Nutzung des Carnet A.T.A.-Verfahrens entfällt die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland.
Weitere Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Ausfuhrzollanmeldung und Ausfuhrdokumente, zügige Grenzabfertigungen sowie die mehrfache Verwendung des Carnets während der Gültigkeitsdauer - im Regelfall zwölf Monate.
Aktuell findet das Carnet A.T.A.-Verfahren in 78 Abkommensstaaten Anwendung.
Eine Übersicht der Anwenderstaaten außerhalb der Europäischen Union sowie die entsprechenden Anwendungsmöglichkeiten und -kriterien finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".
In Deutschland erfolgt die Ausstellung ausschließlich über die Industrie- und Handelskammern. Aufgrund der zahlreichenden und sich häufig ändernden Länderbesonderheiten ist stets die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer vor der Antragstellung zu konsultieren.
Insgesamt 55 Staaten außerhalb der Europäischen Union nehmen am
Carnet-Verfahren teil.
Die meisten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert:
Messe- und Ausstellungsgüter sind Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, Werbematerial, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte und so weiter, ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Warenmuster sind Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- beziehungsweise eingeführt werden.
Berufsausrüstung, das heißt Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen und so weiter.
Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.
Daneben gestatten manche Staaten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren beziehungsweise für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...) von den IHKs ausgegeben werden.
Weiterhin ist die Ausgabe nur dann möglich, wenn es sich zollrechtlich um Unionswaren handelt. Das sind entweder Waren, die in der Europäischen Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden beziehungsweise die sich nach der Einfuhr aus einem Drittland im sogenannten zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Achtung: Auch wenn Waren nur vorübergehend mit einem Carnet ausgeführt werden, ist zu prüfen, ob eine Ausfuhr-/ Verbringungsgenehmigung notwendig sein könnte. Neben der Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung ist nur in diesem Fall dann auch eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
Ein Carnet ist maximal ein Jahr gültig.
In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig. Während der Gültigkeit ist die Nutzung in fast allen angeschlossenen Staaten für beliebig viele Verwendungen möglich.
Informieren Sie sich bitte vor der Beantragung eines Carnets bei der IHK über den aktuellen Stand, da sich immer wieder Änderungen ergeben.
Anwenderstaaten
Anwenderstaaten Carnet A.T.A/CPD außerhalb der EU
Land (ISO-Code)
Besonder- heiten
Sprache*)
Messegut
Waren- muster
Berufs- aus- rüstung
Albanien (AL)
E
X
X
X
Algerien (DZ)
F,
arabisch
X
X
Andorra (AD)
E, F, S
X
X
X
Australien (AU)
E
X
X
X
Königreich
Bahrain (BH)
E
X
Bosnien-
Herzegowina
(BA)
E, L,
kroatisch,
serbisch
X
X
X
Chile (CL)
E, L
X
X
X
VR China (CN)
2 Paar
Transitblätter
E,L
X
X
X
Côte d’Ivoire/
Elfenbeinküste (CI)
F
X
X
X
Gibraltar (GI)
Messen:
2 Paar
Transitblätter
E, S
X
X
X
Hongkong (HK)
2 Paar
Transitblätter
E
X
X
Indien (IN)
**)
Rücksprache IHK
E
X**)
X**)
Indonesien (ID)
E, L
X
X
Iran (IR) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
**)
Rücksprache IHK
E, L
X
X
X
Island (IS)
E, L,
dänisch,
norwegisch,
schwedisch
X
X
X
Israel (IL)
D, E, F, L,
arabisch
X
X
X
Japan (JP)
E, L
X
X
X
Kanada (CA)
**)
Rücksprache IHK
E, F
X**)
X
X**)
Kasachstan (KZ)
E, L, russisch
X
X
X
Katar (QA)
E, L
X
Republik Korea (KR) (inoffiziell: Südkorea)
E, L
X
X
X
Libanon (LB)
E,
arabisch
X
X
Macau (MO)
**)
Rücksprache IHK
E, L
X
X**)
X**)
Madagaskar (MG)
F
X
X
X
Malaysia (MY)
E, L
X
X
X
Marokko (MA)
**)
Rücksprache IHK
E,F
X
X**)
X**)
Mauritius (MU)
E, F
X
X
Mexiko (MX)
**) Rücksprache IHK
E, F, L
X**)
X
X
Moldawien (MD)
E, F, L,
russisch
X
X
X
Mongolei (MN)
E
X
X
Montenegro (ME)
E, F, L
X
X
X
Neuseeland (NZ)
E, F
X
X
X
Nord-Mazedonien (MK)
E, L
X
X
X
Norwegen (NO)
**) Rücksprache IHK
E, L,
dänisch,
schwedisch
X
X
X
Pakistan (PK)
E
X
X
Peru (PE)
E, L
X
X
Philippinen (PH)
E
X
X
X
Russland (RU) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
**)
Rücksprache IHK
2 Paar
Transitblätter
L
X
X
X
Saudi-Arabien (SA)
**)
Rücksprache IHK
E, L
X
X
X
Schweiz (CH)
**)
Rücksprache IHK
Messen Basel, Genf, Zürich:
2 Paar Transitblätter
D, F,
italienisch
X**)
X
X**)
Senegal (SN)
**)
Rücksprache IHK
F
X**)
X**)
X**)
Serbien (RS)
D, E, F, L
X
X
X
Singapur (SG)
**)
Rücksprache IHK
E
X**)
X**)
X**)
Sri Lanka (LK)
E
X
X
X
Südafrika (ZA)
**)
Rücksprache IHK
E
X
X
X
Taiwan (TW)
CPD-Carnet:
Pro Reise
ein Carnet
E, L
X
X
X
Thailand (TH)
E, thai
X
X
X
Türkei (TR)
**) Rücksprache IHK / spezielle Vollmacht
D, E, F, L
X
X
X
Tunesien (TN)
F,
arabisch
X
X
Ukraine (UA) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
**)
Rücksprache IHK
E, L,
russisch
X
X
X
USA (US)
E
X
X
Vereinigte Arabische Emirate (AE)
E, L
X
Vereinigtes Königreich (GB)
**) Rücksprache IHK
E
X
X
X
Vietnam (VN)
E
X
Weißrussland (BY) (zurzeit keine Carnet-Ausstellung möglich)
**)
Rücksprache IHK
E, L,
russisch
X
X
X
*) Sprache: D = deutsch, E = englisch, F = französisch, L = Landessprache Obwohl oft mehrere Sprachen zulässig sind, kann jederzeit eine Übersetzung von den ausländischen Zollbehörden gefordert werden.
**) Länderbesonderheiten sind zu beachten. Rücksprache IHK erforderlich.
Antragstellung
Das Carnet wird seit der Einführung des eCarnet-Verfahrens standardmäßig elektronisch beantragt. Der Ausdruck des Formulars erfolgt in der IHK.
Der antragstellende Nutzer kann für den Erhalt des Dokuments zwischen Versand und Abholung wählen.
einen PC oder Laptop mit einem Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von beispielsweise Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.),
einen Zugang zum e-ata-System Diesen erhalten Sie über Ihre Registrierung unter e-ata.de/duesseldorf.
Registrierung / Benutzerkonto
Folgende Registrierungsschritte sind nötig, um über das e-ata.de-Portal elektronische Carnets (ATA/CPD) bei der IHK beantragen zu können:
eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die unter anderem gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzende im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Detail-Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzern/Nutzerinnen sowie zum Registrierungsvorgang enthält das
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet (ATA/CPD) beantragen.
Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/duesseldorf ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern enthält ebenfalls das
Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (der Carnet-Inhabende) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.
In Ausnahmefällen kann das Carnet auch noch manuell beantragt werden. Bitte beachten Sie dazu in die „Weiteren Informationen“.
Entgelte/Kosten
Mit der nachfolgenden Übersicht möchten wir Ihnen einen ausführlichen Überblick der Entgelte für die Ausstellung des Carnets geben.
Hauptbezeichnung
nähere Beschreibung
Betrag in Euro
Vordruckkosten eCarnet (alle zzgl. USt.)
Carnet ATA, vollständiger Satz für eine Reise mit einseitiger Warenliste
3,36
Je zusätzliches Blatt (Stammblätter, zusätzliche Reiseblätter, zusätzliche Seiten für die Warenliste)
0,46
Vordruckkosten manuelles Carnet (alle inkl. USt.)
Carnet ATA, vollständiger Satz für eine Reise mit einseitiger Warenliste
4,00
Einlegeblätter für zusätzliche Reisen
1,00
Stamm-/Zusatzblätter für die Warenliste
0,55
Carnet CPD
17,50
IHK- Ausstellungs- Gebühr:
für alle Antragstellende
87,00
ICC-Entgelt (zzgl. USt.)
für alle Antragstellenden
12,00
Bürgschaftsversicherung für Carnet ATA und CPD an die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
von
bis
volles Entgelt
(bis zum 31.12.2024)
volles Entgelt
(ab dem 01.01.2025)
9.999,99 €
37,00 €
46,00 €
10.000,00 €
24.999,99 €
63,00 €
79,00 €
25.000,00 €
49.999,99 €
110,00 €
138,00 €
50.000,00 €
149.999,99 €
210,00 €
250,00 €
150.000,00 €
299.999,99 €
380,00 €
455,00 €
300.000,00 €
499.999,99 €
630,00 €
750,00 €
für jede weiteren angefangenen 500.000,00 €
plus
420,00 €
plus
500,00 €
Das Carnet im Reiseverlauf
Nach Erhalt des gedruckten Carnets
bei eCarnets: das grüne Deckblatt unterschreiben
Nämlichkeit bei Ihrem örtlich zuständigen Zollamt sichern lassen. Das heißt, die Überstimmung der Warenliste mit den tatsächlich mitzunehmenden Waren bestätigen lassen. Die entsprechenden Vermerke zur "Identitätssicherung" nimmt das deutsche Zollamt in den dafür vorgesehenen dunkelunterlegten Feldern auf dem Carnet-Deckblatt und auf der Carnet-Deckblattrückseite vor. Wir empfehlen vor Antritt der Reise – aber nach der Nämlichkeitssicherung – die Anfertigung einer Kopie des gesamten Carnet-Deckblattes. Dieses kann bei Unregelmäßigkeiten oder auch möglichen Reklamationen eine Hilfe sein.
Vor jeder Reise ein gelbes Ausfuhrblatt vom Zollamt (heimisches Zollamt beziehungsweise Zollamt an der EU-Außengrenze) abfertigen lassen.
Bei Einfuhr ins Ausland (Nicht-EU-Land)
Unmittelbar vor Grenzübertritt das weiße Trennabschnittsblatt "Einfuhr" (DIN-A-4-Blatt) vollständig ausfüllen:
Punkt D:
Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
Punkt E:
Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
Punkt Fa):
nur die Positionen der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich mitnehmen
Punkt Fb):
Ort und Land der Verwendung der Waren
unten rechts:
Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen des Zollbeamten auf dem weißen Stammabschnittsblatt (oberer Blattteil) sofort prüfen und wenn nötig ändern lassen:
Sind die richtigen Positionsnummern der eingeführten Waren eingetragen worden?
Wurde eine verkürzte Wiederausfuhrfrist eingetragen (Zeile 2)? Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden. Ist die gesetzte Frist zu kurz, um Fristverlängerung bitten. Stellt sich erst später heraus, dass die Frist zu kurz ist, von einem anderen Zollamt im Einfuhrland Frist verlängern lassen.
Bei Wiederausfuhr aus dem Ausland (Nicht-EU-Land)
Unmittelbar vor Grenzübertritt das weiße Trennabschnittsblatt "Wiederausfuhr" vollständig ausfüllen:
Punkt D:
Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
Punkt E:
Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
Punkt Fa):
nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich ausführen. Nummer des Einfuhrblattes eintragen, mit dem die Waren wie unter Fa) aufgelistet eingeführt wurden.
Punkt Fb)–Fd):
Nur ausfüllen, wenn Waren im Ausland verbleiben. Dann die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie nicht wieder ausführen.
unten rechts:
Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen des Zollbeamten auf dem weißen Stammabschnittsblatt sofort prüfen und wenn nötig ändern lassen.
Sind die richtigen Positionsnummern der ausgeführten Waren eingetragen worden?
Nicht durchwinken lassen! Auf Abfertigung durch einen Grenzzollbeamten bestehen!
Bei der Durchfuhr/im Transit
Wie bei einer Ein- beziehungsweise Wiederausfuhr verfahren (Felder Punkte D und E).
Punkt Fa): Durchfuhr nach ... – Ort und Land angeben, in das gereist wird. Nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich transportieren.
Bei Wiedereinfuhr in die EU
Abfertigung des gelben Trennabschnittsblattes "Wiedereinfuhr" sowie des gelben Stammabschnittsblattes und nach der letzten Einfuhr in die EU beziehungsweise vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets den Vordruck unverzüglich an die IHK zurückgeben.
Sofern ein Carnet verloren geht, kontaktieren Sie bitte unverzüglich Ihre IHK. Je nachdem, ob sich die Ware noch im Ausland oder bereits wieder in der EU befindet, kann entweder ein Ersatz-Carnet oder eine Bereinigungsbescheinigung ausgestellt werden.