International

Beschluss der EU über den Beitritt zum Haager Übereinkommen

Am 12. Juli 2022 wurde der Beschluss der Europäischen Union über ihren Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen veröffentlicht.

l. Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Durch einheitliche Regeln soll die Anerkennung und Vollstreckung zwischen den Vertragsstaaten, also auch zu Drittländern verbessert werden, sowie der multilaterale Handels- und Investitionsverkehr erleichtert werden.
Das internationale Anerkennungs- und Vollstreckungssystem von gerichtlichen Entscheidungen ist äußerst fragmentiert. 
Vollstreckungsgläubiger müssen sich daher mit unzähligen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften von Drittländern über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen ebenso wie mit bilateralen, regionalen und multilateralen Übereinkommen auseinandersetzen.
Damit diese Komplexität verringert wird, erfolgte im Juli 2019 die Annahme des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. 
Das Übereinkommen wird die diesem beigetretenen Vertragsparteien binden. 
Auf der Webseite der Haager Konferenz (“HCCH”) für Internationales Privatrecht, die mehr als 90 Mitglieder hat, finden sich eine jeweils aktuelle Übersicht aller Mitglieder der HCCH sowie ein Statusbericht über den Stand der Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritte sowie Inkrafttreten für jedes Übereinkommen. 

ll. Beitritt der Europäischen Union 

Am 29. August 2022 hat die Europäische Union ihre Beitrittsurkunde zu diesem Übereinkommen hinterlegt. 
für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme des Königreiches Dänemark) wird das Übereinkommen zwölf Monate nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde verbindlich werden, soweit innerhalb dieser Frist kein anderer Vertragsstaat dem Beitritt widerspricht.
Mit dem künftigen Beitritt weiterer Staaten wird die internationale Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zukunft weiter erleichtert werden. Eine Auflistung der jeweils beigetretenen Vertragsstaaten ist hier zu finden. 
Um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zeitgerecht und vollständig umsetzen zu können, bedarf es einiger Durchführungsvorschriften im deutschen Recht. Zudem soll die Zuständigkeit für das Verfahren zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile nach der Zivilprozessordnung modifiziert werden.
Letzte Aktualisierung/Stand: 1. Februar 2023