Teilnahmebedingungen - Unternehmensreisen

Nachfolgend informieren wir Sie über die Teilnahmebedingungen für Unternehmensreisen der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf.

1. Geltungsbereich

a.) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die durch die IHK Düsseldorf zu Förderung der Außenwirtschaft organisierten Unternehmensreisen. Veranstalter der angebotenen Unternehmensreise ist die IHK Düsseldorf. Diese Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Vertragspartner („Teilnehmer“) und der IHK Düsseldorf („IHK“) im Zusammenhang mit durch die IHK angebotenen Unternehmensreisen.
b.) Diese Teilnahmebedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Leistungsumfang

a.) Art und Umfang der angebotenen Unternehmensreise ergeben sich abschließend aus den beim Anmeldeprozess zur Verfügung gestellten Informationen sowie diesen Teilnahmebedingungen.
b.) Im Leistungsumfang und Gesamtpreis enthalten sind die im Programm ausgewiesenen Programmpunkte (zum Beispiel Besichtigungen, Fachtermine etc.) sowie die hierbei als Nebenleistung nach § 651a Abs. 3 Satz 2 BGB inkludierten Transfers zwischen den Programmpunkten.
c.) Die An- und Abreise ist eigenständig zu organisieren und nicht im Leistungsumfang durch die IHK enthalten.
d.) Hotels und Flüge: Die IHK kann je nach Ziel der Unternehmensreise unverbindliche Hotel- oder Flugvorschläge zur Verfügung stellen. Die Buchung und der Vertrag über die Hotels oder Flüge kommen nicht mit uns zustande. Verzögerungen oder Änderungen der externen, eigenständig gebuchten An- und Abreise liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. (Hinweis: Zur Teilnahme am gebuchten Programm der Unternehmensreise ist die rechtzeitige eigene Anreise zum genannten Treffpunkt erforderlich).

3. Vertragsschluss, Anmeldebestätigung

a.) Die Buchung kann ausschließlich elektronisch über die Website der IHK erfolgen.
b.) Der Vertrag zwischen Teilnehmer und IHK kommt mit Zulassung des Teilnehmers unter Übersendung der verbindlichen Anmeldebestätigung zustande. Die IHK wird den Teilnehmer zulassen, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
c.) Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt für die durch die IHK veranstalteten Unternehmensreisen eine Mindestteilnehmerzahl von 10.
d.) Die Reise hat eine maximale Teilnehmerzahl. Diese entnehmen sie den auf der Website der IHK bei Anmeldung zur Reise zur Verfügung gestellten Informationen.

4. Preis, Zahlung

a.) Es gilt der ausgeschriebene Gesamtpreis pro Person.
b.) Fälligkeit: Zahlungen auf den Reisepreis werden erst nach Beendigung der Reise fällig. Die Rechnung wird dem Teilnehmer mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gestellt. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
c.) Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

5. Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt durch die IHK

a.) Die Unternehmensreise steht unter dem Vorbehalt einer Mindestteilnehmerzahl. Die für die Durchführung der angebotenen Unternehmensreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist auf der Website der IHK unter den bei Anmeldung zur Reise zur Verfügung gestellten Informationen klar ausgezeichnet.
b.) Die IHK ist berechtigt die Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Eine entsprechende Absage erfolgt rechtzeitig und unverzüglich.
c.) Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (zum Beispiel gravierende Sicherheits- oder Einreisehindernisse) kann die IHK vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
d.) Die IHK ist berechtigt die Zulassung eines Teilnehmers zur Reise zu widerrufen, wenn dieser bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, welche die Voraussetzungen für seine Zulassung betreffen oder die tatsächlichen Voraussetzungen bei der Zulassung nicht vorlagen oder diese später weggefallen sind.

6. Rücktritt durch den Teilnehmenden

a.) Der Teilnehmer kann im Rahmen der folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise sofern es noch nicht zu einer Zulassung gekommen ist, seine Anmeldung zurückziehen.
b.) Bis zum für die konkrete Unternehmensreise angegebenen Anmeldeschluss (in den Anmeldeinformationen angegeben) kann der Teilnehmer kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
c.) Erfolgt ein Rücktritt nach Anmeldeschluss aber bis zu 2 Wochen vor Beginn der Unternehmensreise, berechnet die IHK 50 Prozent des Gesamtpreises.
d.) Erfolgt ein Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Beginn der Unternehmensreise, berechnet die IHK den vollen Gesamtpreis.

7. Haftung

a.) Die IHK haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der zugesagten Leistungen.
b.) Für Fremdleistungen (insbesondere eigene Anreise, optional vermitteltes Hotel) übernimmt die IHK keine Haftung. Ansprüche sind gegen den jeweiligen Leistungserbringer zu richten – unberührt bleiben Pflichtverletzungen aus Vermittlung (§ 651v BGB).
c.) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die IHK – außerhalb von Kardinalpflichten, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dann der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8. Einreise-, Gesundheits- und sonstige Bestimmungen

Der Teilnehmende ist für die Einhaltung von Pass- und Visabestimmungen sowie im Land geltende Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

9. Datenschutz

a.) Die IHK verarbeitet personenbezogene Daten zweckgebunden nach § 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsdurchführung. Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
b.) Die Übersendung von Ausweisdokumenten kann zur Teilnahme am Reiseprogramm beziehungsweise zur Zulassung zur Unternehmensreise erforderlich sein.

10. Schlussvorschriften

a.) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – gegenüber Kaufleuten – der Sitz des Veranstalters.
b.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2025