International

Legalisierung

Wird eine Legalisierung verlangt, dann ist die zuständige ausländische Vertretung (Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft) betroffen.
Legalisierung bedeutet, das Konsulat bestätigt, dass diejenigen, die zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer die Unterschrift geleistet haben, berechtigt sind, für die Kammer tätig zu werden.

Wichtig!
Eine Legalisierung wird von der ausländischen Vertretung nur vorgenommen, wenn die IHK im ersten Schritt die Außenwirtschaftsdokumente bescheinigt hat.
Die Forderung im Exportgeschäft, bescheinigte und legalisierte Geschäftspapiere zu verlangen, kommt immer aus dem Bestimmungsland, nicht aus dem Inland.
Es kann sich um die Forderung des Kunden handeln oder einer Behörde, meistens die Zollverwaltung des Landes, das die Ware aufnehmen soll.