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Prüfung des Geschäftspartners in Kasachstan

Einleitung

Bei Geschäftsabschlüssen in Kasachstan beziehungsweise mit kasachischen Geschäftspartnern ist es notwendig, eine angemessene Überprüfung der potenziellen Partner durchzuführen, um die Risiken für das Geschäft zu minimieren. 
Diese Prüfung ermöglicht es festzustellen, ob der Geschäftspartner als juristische Person gemäß der kasachischen Gesetzgebung registriert ist, ob Beschränkungen für den Geschäftsführer beim Abschluss des Geschäfts bestehen, ob Steuerschulden bestehen und so weiter. 

Compliance und generelle Handhabung

Zu berücksichtigen sind die Auswirkungen von Sanktionsvorschriften, die Geschäfte mit bestimmten Personen in Kasachstan und/oder die Lieferung bestimmter Waren oder Dienstleistungen verbieten, sowie die Auswirkungen anderer restriktiver Anforderungen auf geschäftliche Aktivitäten in Kasachstan.
So sind insbesondere die gegen Russland verhängten Sanktionen zu berücksichtigen, da im Falle einer Sanktionsumgehung über Kasachstan empfindliche Strafen verhängt werden können. Auch die kasachische Regierung überwacht beispielsweise mithilfe des State Revenue Committees des Finanzministeriums kontinuierlich die Ein- und Ausfuhren von Gütern, die auf den Sanktionslisten stehen. Wir empfehlen Ihnen daher, so genannte Know Your Client Kontrollen (KYC-Kontrollen) durchzuführen. So sollte zum Beispiel immer geprüft werden, ob der wirtschaftlich Berechtigte (Aktionär, Gesellschafter) eines Geschäftspartners sanktioniert ist und als Konsequenz das Vertragsverhältnis gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn Verkäufe über die russische Grenze getätigt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Durchführung von Kunden-/Partnerkontrollen für den Bankensektor und andere Subjekte der Finanzüberwachung in Kasachstan gesetzlich vorgeschrieben ist.
Handhabung
Die Empfehlungen für beim kasachischen Geschäftspartner anzufordernde Dokumente sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Es ist ratsam, eine so genannte Wesentlichkeitsschwelle festzulegen: Je höher der Wert des betroffenen Vertrags ist, desto gründlicher sollte der Geschäftspartner einschließlich des Vertragsgegenstands überprüft werden. 
Die Ergebnisse dieser Due-Diligence-Prüfung sollten schriftlich festgehalten und zusammen mit Anhängen wie Screenshots und anderen Dokumenten über den Geschäftspartner aufbewahrt werden. Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Geschäftspartners, sollten vertragliche Sicherungsmittel wie Garantien, Akkreditive oder Pfandrechte eingesetzt werden.
In der Praxis unterscheidet sich die Unternehmensführung in Kasachstan in einigen Bereichen von der Unternehmensführung in Deutschland: So kann es vorkommen, dass der Geschäftspartner in bestimmten Abständen "wechselt" (Reorganisation oder staatliche Ummeldung aufgrund einer Namensänderung des Geschäftspartners), obwohl die Geschäftstätigkeit des Geschäftspartners selbst fortgeführt werden kann. Der Grund dafür ist oft die Minimierung von Risiken, die mit Steuer- oder Zollverstößen zusammenhängt. Wenn Ihnen eine solche Praxis bei Ihrem potenziellen Geschäftspartner auffällt, sollten Sie mit ihm im direkten Gespräch die Einzelheiten klären.
Kenntnisse der kasachischen oder russischen Sprache sind für eine erfolgreiche Prüfung zwingend erforderlich.

Tabelle: Übersicht empfohlener Dokumente und Angaben

Angaben/ Dokument
Empfohlen
Zusätzlich
Informations-
quelle
RU/KZ
EN
RU/KZ
EN
l. Notwendig
Satzung
+
+
Geschäftspartner
Beschluss über die
Bestellung des Generaldirektors
+
+
Geschäftspartner
Kopie des Passes
des Generaldirektors
+
+
Geschäftspartner
Falls erster Geschäftsführer/-in Ausländer/-in ist: Melde-bescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung
+
Geschäftspartner
Handelsregister-
auszug
+
https://egov.kz/
oder Geschäftspartner
Vollmacht auf den Vertragsunterzeichner
(Original, Abgleich mit Passdaten)
+
+
Geschäftspartner
Sanktionslisten
+
Exportkontrolle
+
ll. Andere Angaben und Dokumente zur Minimierung von Risiken
Gerichts-
verfahren
+
Lizenzen und
Zertifikate
+
Vollstreckungs-
verfahren
+
Steuerverstöße
+
Prüfung auf
Inaktivität
(iRd Steuerlichen Compliance)
+
oder
Geschäftspartner
Jahresabschlüsse
(AG/AO)
+
Liquidation
+
Insolvenz
+
Zahl der
Beschäftigten
+
(durch die EDS
des Geschäfts-
partners)
Informationen über Ressourcen des Unternehmens
+
+
Geschäftspartner
Für alle öffentlich zugänglichen Informationen ist in den meisten Fällen eine EDS (elektronische digitale Signatur) erforderlich, um sich beim E-Government-Portal anzumelden.

Praxishinweise und Erläuterungen zur Geschäftspartnerprüfung

Handelsregisterauszug

Informationen zur Überprüfung der Registrierungsmaßnahmen eines Geschäftspartners (unter anderem, ob eine juristische Person in Übereinstimmung mit der kasachischen Gesetzgebung gegründet wurde) sind verfügbar, indem eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person / eine Bescheinigung über die Registrierung einer Zweigstelle/Vertretung einer juristischen Person sowie andere Informationen über Registrierungsmaßnahmen (zum Beispiel über die Person des Geschäftsführers) auf der Website der Regierung der Republik Kasachstan eingeholt wird (E-Government-Portal, s. nachstehende Tabelle).
Um die erforderlichen Daten zu erhalten, ist es erforderlich, eine elektronische digitale Signatur (EDS) zu verwenden und die sogenannte Geschäftsidentifikationsnummer (BIN – bestehend aus 12 Zahlen) zu kennen. Sofern keine Registrierung im E-Government-Portal erfolgt oder gewünscht ist, muss der Handelsregisterauszug direkt beim kasachischen Geschäftspartner angefordert werden.
Der Auszug ist ein Dokument, das die staatliche Registrierung (Umregistrierung) einer juristischen Person bestätigt. Außerdem enthält er Informationen über den Namen des Geschäftspartners, seinen Standort, die Geschäftsführung und den Eigentümer sowie das Datum der Eintragung des Geschäftspartners als juristische Person oder Zweigstelle/Vertretung der juristischen Person. 

Konkurs und Liquidation

Prüfen Sie, ob der Eigentümer des Geschäftspartners beschlossen hat, sein Unternehmen zu liquidieren oder Konkurs angemeldet hat. Informationen über den Konkurs oder die Liquidation von Unternehmen werden auf der Website des staatlichen Steuerausschusses des kasachischen Finanzministeriums veröffentlicht.

Gerichtsverfahren

Um die Zuverlässigkeit und den geschäftlichen Ruf eines Geschäftspartners zu überprüfen, gibt es in Kasachstan reichlich Gelegenheit, da die Gerichtsprotokolle aller Rechtsstreitigkeiten veröffentlicht werden. Wenn ein künftiger Geschäftspartner nicht an früheren Gerichtsverfahren teilgenommen hat, deutet dies auf das Vorhandensein so genannter "Ein-Tages-Firmen" ("Briefkastenfirmen") hin, die nur den Anschein einer realen Tätigkeit erwecken.

Lizenzen und Zertifikate 

Teilweise bedarf es zur Ausübung von einzelnen Tätigkeiten einer Lizenz (wie zum Beispiel bei einer Bautätigkeit). Bei Fehlen entsprechender Lizenzen, die die Sachkunde und Eignung des Leistungserbringers nachweisen sollen, ist die Ausübung der lizenzierten Tätigkeiten verboten. Zertifikate dienen ähnlich wie Lizenzen dazu, die notwendige Ausbildung des Leistungserbringers nachzuweisen. Wird ein Vertrag abgeschlossen, ohne dass der kasachische Vertragspartner im Besitz notwendiger Lizenzen oder Zertifikate ist, ist dieser Vertrag nichtig. Bei der Rückabwicklung der vertraglichen Beziehungen ist in einem solchen Fall mit Problemen zu rechnen.

Vollstreckungsverfahren 

Sie sollten auf das Vorhandensein von anhängigen Vollstreckungsverfahren gegen Geschäftspartner achten. Nicht abgeschlossene Vollstreckungsverfahren können ein Hinweis auf unzureichende Vermögenswerte des Unternehmens sein. Entsprechende Informationen finden Sie im automatisierten Informationssystem für Vollstreckungsverfahren des kasachischen Justizministeriums.

Steuerverstöße 

Informationen über Steuerverstöße finden Sie auf der Website des Staatlichen Steuerausschusses des Finanzministeriums der Republik Kasachstan. Potenzielle Unzuverlässigkeit wird durch folgende Fakten angezeigt: wiederholte verspätete Steuerzahlungen, Steuervergehen. Auch eine sogenannte Inaktivität des Geschäftspartners aufgrund einer nicht eingereichten Steuererklärung kann hierbei überprüft werden. 

Jahresabschlüsse 

Die Bewertung der Jahresabschlüsse sollte in die Prüfung einbezogen werden. Gegenstand der Prüfung sind Gewinne/Verluste, Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen und deren Verhältnis sowie die finanzielle Stabilität insgesamt. Die Jahresabschlüsse sind jedoch nur bei juristischen Personen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) öffentlich einsehbar (Registrierung erforderlich), bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOO) können die im Jahresabschluss enthaltenen Informationen als Geschäftsgeheimnis anerkannt werden. Lassen Sie sich Jahresabschlüsse daher direkt von Ihrem Geschäftspartner vorlegen. 

Sonstige Dokumente und Angaben 

Es wird empfohlen, den Geschäftspartner aufzufordern, Nachweise über Eigentumsverhältnisse, die Nutzung von Einrichtungen und Ressourcen, die Verfügbarkeit von Personal mit den erforderlichen Qualifikationen und Ähnliches vorzulegen.
Um Risiken zu minimieren ist eine sorgfältige Prüfung und Auswahl der Geschäftspartner erforderlich, auch wenn die Kriterien für die Sorgfaltspflicht nicht gesetzlich festgelegt sind.

Weitere nützliche Web-Links/Kontakte

Ratingagenturen
Moody's
Standard & Poor's
Fitch
Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Kreditversicherer
Exportgarantien des Bundes
Euler Hermes/Allianz Trade
Coface
Atradius
Wirtschaftsauskünfte
Kursiv.kz
Kapital.kz
The Astana Times
Sonstige Informationsquellen
Amt für nationale Statistik
Nationale Unternehmerkammer der
Republik Kasachstan "Atameken"
Kompra.kz (Gerichtsverfahren)
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Düsseldorf: 
Aaron Röschke
Teamleiter Internationale Märkte & Trends
Autoren:
Aizhan Jumagulova
Tel: +7 727 356 06 55
E-Mail: aizhan.jumagulova@roedl.com
Michael Quiring
Tel.: +7 727 356 06 55
E-Mail: michael.quiring@roedl.com
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050051, Almaty
Kasachstan
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Stand: September 2023