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USA – Visumanträge und Offenlegung von Social-Media-Profilen

Das US-Außenministerium aktualisierte seine Antragsformulare für Einwanderer und Nichteinwanderer, um zusätzliche Informationen, einschließlich Social Media-Identifikatoren, von den meisten US-Visumantragstellern weltweit anzufordern. 
Die Maßnahme war bereits 2017 angekündigt worden. 
Die Erfassung der zusätzlichen Informationen von Visa-Antragstellern soll dabei helfen, die Identität des Antragstellers abzusichern.
Auf den Antragsformularen werden nur einige bestimmte Social-Media-Plattformen abgefragt. 
Es geht um Accounts, die in den vergangenen fünf Jahren genutzt wurden. 
Freiwillig können die Antragsteller - falls vorhanden - auch noch weitere Social-Media-Profile angeben.
In den ESTA-Formularen bleiben die Angaben zu den Social-Media-Profilen weiterhin optional.

Einreiseverbot aufgrund der Corona-Pandemie
Seit März 2020 gilt ein Einreiseverbot in die USA für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben.
Ausgenommen vom Verbot der Einreise sind
  • US-Staatsbürger,
  • Personen mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA („Greencard“-Inhaber),
  • Personen, die in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis zu einem US-Staatsbürger oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (wegen der Einzelheiten informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung der USA in Deutschland),
  • Diplomaten oder Mitarbeiter internationaler Organisationen.
Es existieren weitere einzelfallbezogene Ausnahmen, die zum Teil wenig konkret sind. Es muss damit gerechnet werden, dass Quarantäne angeordnet wird, ein Verstoß gegen die Quarantänerichtlinien der US-Regierung und der Bundesstaaten kann strafrechtlich geahndet werden.
Quelle: Auswärtiges Amt 
Letzte Aktualisierung: Juni 2020