Taiwan - Geschäftspraxis

Einleitung

Zwischen Deutschland und der Republik China (Taiwan) bestehen keine diplomatischen Beziehungen, dennoch sind die bilateralen Kontakte eng und vielfältig.
Das Auswärtige Amt beschreibt die Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Bildung als sehr dynamisch.
Taiwan ist Deutschlands fünftwichtigster Handelspartner in Asien, während Deutschland für Taiwan der bedeutendste Partner innerhalb der Europäischen Union ist.
Rund 300 deutsche Unternehmen sind in Taiwan ansässig. In den vergangenen Jahren hat sich die Kooperation vor allem in Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, grüner Energie und Digitalisierung weiter vertieft.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
  • die Zolldatenbank der EU, Access2Markets, mit einem Überblick unter anderem zu Zöllen, Steuern, Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen,
  • das Merkblatt der Germany Trade and Invest GmbH (GTAI)
    Taiwan: Zoll und Einfuhr kompakt.
Darüber hinaus stehen Ihnen in der IHK Düsseldorf folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsangehörige können für einen touristischen Aufenthalt oder zu einer Geschäftsreise visafrei für bis zu 90 Tage einreisen. Voraussetzung ist die Vorlage eines bestätigten Rück- oder Weiterflugtickets (gegebenenfalls inklusive Visum für das Zielland). Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vorab die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu beachten.
Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt.
Weitere Informationen rund um das Thema Visa für Taiwan finden Sie auf der Webseite der:

Suche nach Geschäftskontakten/Lieferanten

Informationen zur Vermittlung passender Lieferanten bietet die Taiwan External Trade Development Council (TAITRA), welche durch das Taiwan Trade Center in Düsseldorf vertreten ist.
Neben individueller Beratung können Unternehmen über die Plattform Taiwantrade gezielt nach taiwanischen Herstellern und Exporteuren suchen.
Einen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten und Messeangebote der TAITRA finden Sie in unserem Webartikel:
Die Auslandshandelskammer Taiwan bietet auf ihrer Webseite ein Company Directory an, das einen Überblick über Mitgliedsunternehmen und weitere Akteure im deutsch-taiwanischen Wirtschaftsverkehr gibt.

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen

Einen Überblick über zentrale rechtliche Aspekte – etwa Gesellschaftsgründung, Vertragsrecht, Investitionsvorschriften und den Schutz geistigen Eigentums – bietet das GTAI-Merkblatt „Recht kompakt – Taiwan“.

Körperschaftsteuer

Für in- und ausländische Unternehmen gelten in Taiwan dieselben steuerlichen Vorschriften. Die Körperschaftsteuer beträgt in der Regel 20 Prozent und wird ab einem Einkommen von über 120.000 NT$ erhoben.

Mehrwert-/Umsatzsteuer

Die Mehrwert- und Umsatzsteuer (VAT/Business Tax) liegt bei 5 Prozent. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten abweichende Sätze zwischen 0 und 25 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Seit dem 1. Januar 2013 ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Taiwan und Deutschland in Kraft. Es orientiert sich am OECD-Musterabkommen. Das Besteuerungsrecht liegt bei Unternehmensgewinnen grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat. Das Abkommen sieht reduzierte Quellensteuersätze von maximal 10 Prozent für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor. Zudem umfasst die Definition der Betriebsstätte auch Bau- oder Montagetätigkeiten, die länger als sechs Monate andauern.
Weitere Informationen zum taiwanischen Steuerrecht finden Sie im nachfolgenden Artikel der Germany Trade and Invest GmbH:

Firmengründung und Investitionen

Taiwan erleichtert ausländischen Unternehmen den Markteintritt mit klaren Verfahren.
Für eine Präsenz kommen drei Formen in Betracht:
  • Ein Repräsentanzbüro (Representative Office) zur Marktbeobachtung und Geschäftsanbahnung ohne eigene Umsätze,
  • eine unselbständige Zweigniederlassung (Branch Office) mit Möglichkeit zur Geschäftstätigkeit im genehmigten Umfang sowie
  • die Tochtergesellschaft (Subsidiary) als eigenständige juristische Person, meist als Limited Company oder Company Limited by Shares.
Für Standardbranchen gilt kein gesetzliches Mindestkapital, branchenspezifische Sonderregeln können abweichen.
Rechtsgrundlage ist der Company Act, Informationen hierzu stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH (GTAI) nachfolgend bereit:
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich zulässig und richten sich nach dem Statute for Investment by Foreign Nationals.
Einschränkungen ergeben sich aus der Negative List, die sicherheitsrelevante Bereiche wie Transport, Landwirtschaft und Verteidigung erfasst und regelmäßig aktualisiert wird.
Zuständig für Verfahren und Genehmigungen ist das Department of Investment Review im Wirtschaftsministerium (MOEA). Zur Förderung technologischer Projekte gewährt Taiwan nach dem Industrial Innovation Statute steuerliche Anreize. Die Steuererleichterungen in den Bereichen Smart Machinery, 5G und Informationssicherheit wurden bis 31. Dezember 2029 verlängert.

Nützliche Weblinks

Auslandshandelskammer
Taiwan – Länderschwerpunkt der IHK Aachen
Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen
Messen
Stand: 31. Oktober 2025