Russland

Transportverbot für EU-Lkw in Russland

Seit dem 10. Oktober 2022 ist EU-Lkw die Einfuhr von Waren nach Russland verboten.
Das Einfuhrverbot gilt für Lastkraftwagen aus EU-Ländern sowie aus Norwegen, Großbritannien und Nordirland, Moldau und der Ukraine.
Verboten ist sowohl der bilaterale Gütertransport als auch der Transit und auch die Einfahrt aus Drittländern.
Das Verbot wurde im Dezember 2023 auf unbestimmte Zeit verlängert und gilt daher bis zu einer etwaigen Aufhebung bzw. Anpassung der zugrundeliegenden Verordnung.
Grundlage ist die Regierungsverordnung Nr. 1728 vom 30. September 2022, die mit den Änderungsverordnungen vom 28. Dezember 2022, vom 30. Juni 2023, vom 22. Dezember 2023 sowie vom 25. März 2025 angepasst wurde. In der Verordnung ist auch eine ganze Reihe von Waren aufgelistet, die nicht unter das Verbot fallen.
Dazu gehören:
  • lebende Tiere
  • Fleisch und Fisch
  • Molkereiprodukte
  • verschiedene Lebensmittel
  • Alkohol
  • Tabak
  • Seifen
  • Eiweißstoffe
  • Keramische Waren
  • Glaswaren
  • Uhrmacherwaren
  • Musikinstrumente
Im entsprechenden Anhang (nur auf Russisch verfügbar) sind die Zolltarifnummern aufgeführt, für die das Verbot nicht gilt. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Zugmaschinen aus Polen und Moldau.
Darüber hinaus sind Güter der Gruppen 30 (Pharmazeutische Erzeugnisse) und 90 (u.a. optische und medizinische Instrumente) des Warenverzeichnisses vom Verbot ausgenommen. Weitere Ausnahmen betreffen u.a. Postsendungen, Arzneimittel und Besitztümer von Umsiedlern.
Auch der Straßengüterverkehr mit der Region Kaliningrad ist nicht vom Verbot betroffen.
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland trotz etwaiger russischer Erlaubnisse zwingend einzuhalten sind.
EU-Lkw müssen an Zollkontrollstellen bestimmter russischer Grenzregionen auf nicht sanktionierte Lkw (z.B. auf in der EAWU registrierte) umgeladen werden.
Diese Regionen sind:
  • Kaliningrad (alle Rajons) – Kaliningrad
  • Leningrad (Rajons Vyborg und Kingiseppskij)
  • Murmansk (Stadt Murmansk, Rajons Pechengskij, Kolskij und Kandalakshskij)
  • Pskow (Stadt Pskow, Rajons Pskow, Sebezhskij, Pechorskij, Pjtalowskij)
  • Karelien (Kostomukshskij, Rajons Lachdenpochskij, Louchskij, Sortawalskij)
Da ausschließlich die EU-Zugmaschinen, nicht jedoch die EU-Anhänger vom Verbot betroffen sind, kann die Umladung auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:
  1. Umladung von EU-Lkw auf EAWU-Lkw durch Bewegen der Ware (bei Lkw, die aufgrund ihrer Bauart keinen Anhänger oder Sattelauflieger haben).
  2. Austausch der EU-Zugmaschine durch EAWU-Zugmaschine, während Ware auf dem EU-Anhänger oder -Sattelauflieger verbleibt.
Letzte Aktualisierung: 7. April 2025