Russland
Prüfung des Geschäftspartners in Russland
Einleitung
Zum Risikomanagement beim Abschluss von Verträgen gehört auch im Russlandgeschäft eine angemessene Prüfung von Geschäftspartnern.
Durch die Prüfung lässt sich feststellen,
-
Ob der Geschäftspartner sanktioniert ist,
-
ob der jeweilige Geschäftspartner zuverlässig ist,
-
wie hoch das Forderungsausfallrisiko ist,
-
ob und unter welchen Bedingungen ein Vertrag mit ihm abzuschließen wäre.
Dabei müssen auch Sanktions- und Geldwäschebekämpfungsvorschriften berücksichtigt werden.
Neben der Prüfung des Geschäftspartners ist eine Prüfung, ob das Geschäft aus sanktionsrechtlicher Sicht zulässig ist, durchzuführen. Hierbei ist neben dem Geschäftsgegenstand und der beabsichtigten Verwendung auch sicherzustellen, wer der Endbegünstigte des Geschäfts ist und welche weiteren Beteiligten (Banken, Transportunternehmen etc.) an der Durchführung des Geschäfts beteiligt sind. Gegebenenfalls sind Genehmigungen, zum Beispiel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einzuholen oder ein Nullbescheid zu beantragen.
-
Compliance
Sanktionsvorschriften verbieten es, Geschäfte mit bestimmten Personen abzuschließen oder bestimmte Waren zu liefern beziehungsweise Dienstleistungen zu erbringen, so dass eine Identifizierung und Sanktionslistenprüfung des Geschäftspartners und Endbegünstigten zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus verpflichtet § 2 GwG (Geldwäschegesetz) deutsche Dienstleister und Händler in bestimmten Fällen Kunden aus dem Ausland zu identifizieren (sogenannte Know-Your-Customer-Prinzip). Einem Indiz, wonach ein Gesellschafter des Geschäftspartners unter Sanktionen stehen würde, ist stets nachzugehen und die Beteiligungsstruktur zu durchleuchten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vertrieb über die russische Tochtergesellschaft läuft, wobei diese auch den innerrussischen Anforderungen unterliegt (siehe unten).
-
Handhabung
Die Empfehlung für anzufordernde Unterlagen ist nachstehend in einer Tabelle zusammengefasst. Während die eindeutigste Identifizierung des Geschäftspartners und eine Sanktionsprüfung in jedem Fall zu erfolgen hat, ist es angezeigt, bezüglich weiterer Prüfungen (zum Beispiel im Hinblick auf Gerichtsverfahren, Vollstreckungsverfahren und steuerliche Verstöße) eine sogenannte Wesentlichkeitsschwelle festzulegen: je höher der betreffende Vertragswert, desto genauer sollte der Geschäftspartner überprüft werden. Vom Vertragswert hängt dann auch die Tiefe der Geschäftspartnerprüfung ab.
Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und mit Anlagen wie zum Beispiel Screenshots, und sonstigen Dokumenten über den Geschäftspartner aufzubewahren. Bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Geschäftspartners können vertragliche Sicherungsmittel, wie Bürgschaften, Akkreditive oder Pfandsicherheiten verwendet werden.
In der Praxis unterscheidet sich die Geschäftsführung in Russland in bestimmten Bereichen von der in Deutschland: so wird in einigen Branchen häufig die unternehmerisch tätige Gesellschaft in regelmäßigen Abständen ausgetauscht, obwohl die Unternehmenstätigkeit an sich fortgeführt wird. Hintergrund sind dabei häufig Risikoerwägungen aufgrund von steuer- oder zollrechtlichen Verstößen. Diese Praxis befindet sich jedoch zunehmend auf dem Rückzug. Stellen Sie bei ihrem potentiellen Geschäftspartner eine derartige Praxis fest, sollten Sie das direkte Gespräch suchen, um herauszufinden, ob die Unternehmenstätigkeit auf Dauer angelegt ist (Bekanntheit des Unternehmens, vorhandenes Wissen, etc.)
Informationsquellen in Russland (mit Erläuterungen)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten und öffentlich zugängliche Ressourcen, um die Zuverlässigkeit und die Beteiligungsstruktur von in Russland ansässigen Geschäftspartnern zu prüfen. Zu beachten ist jedoch, dass einzelne russische Informationsquellen nur noch von russischen IP-Adressen aus zugänglich sind.
Handelsregisterauszug (EGRJUL)
Auf der offiziellen Webseite des Steuerdienstes (Suchmaske auf Englisch) kann unter Verwendung der sogenannten individuellen Steuernummer (INN), der staatlichen Hauptregistrierungsnummer (OGRN) beziehungsweise der Firma des potenziellen Geschäftspartners ein elektronischer Auszug aus dem Einheitlichen Staatlichen Register für Juristische Personen (EGRJUL) abgerufen werden. E
in solcher Auszug enthält Informationen zur Geschäftsleitung und den Gesellschaftern des Geschäftspartners, zur sogenannten juristischen Adresse und stattgefundenen Änderungen. Ebenso enthält der Handelsregisterauszug zum Beispiel einen Vermerk, wenn sich die Gesellschaft in Liquidation befindet oder die Registrierungs- beziehungsweise Finanzbehörde Unstimmigkeiten zwischen den Registerdaten und den tatsächlichen Verhältnissen festgestellt hat.
Sie sollten vorsichtig sein, falls der Geschäftspartner nicht im EGRJUL registriert ist, bei der Steuerbehörde nicht angemeldet ist, seine juristische Adresse eine Massenregistrierungsadresse ist, der Geschäftspartner unter der juristischen Adresse nicht tatsächlich anzutreffen ist beziehungsweise die juristische Person erst vor Kurzem gegründet wurde.
Umwandlung und Liquidation
Prüfen Sie, ob die Gesellschafter des Geschäftspartners eine Liquidation beziehungsweise Umwandlung ihrer Gesellschaft beschlossen haben. Mitteilungen über die Umwandlung beziehungsweise Liquidation von Gesellschaften werden auf der Webseite Westnik Gosudarstwennoj Registrazii veröffentlicht.
Insolvenz
Informationen über Insolvenzverfahren können über das „Bankrottregister“ sowie die Webseite der Zeitung „Kommersant“ eingesehen werden.
Gerichtsverfahren
Die Zuverlässigkeit und der geschäftliche Ruf des Geschäftspartners sind ebenfalls zu prüfen. Dazu bietet Russland umfassende Möglichkeiten, da die Gerichtsakten zu allen Rechtsstreitigkeiten veröffentlicht werden. Nahm der künftige Geschäftspartner nicht an früheren Verfahren teil, dürfte dies ein Indiz für so genannte „Eintagsfirmen“ („Briefkastenfirmen“) sein, die lediglich den Anschein einer tatsächlichen Tätigkeit erwecken.
Vollstreckungsverfahren
Hellhörig sollten Sie beim Vorliegen von nicht abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren gegen Geschäftspartner werden. Nicht abgeschlossene Vollstreckungsverfahren können ein Hinweis darauf sein, dass die Aktiva der Gesellschaft nicht ausreichend sind. Die entsprechende Information ist auf der Webseite des Gerichtsvollzugsdienstes zu finden.
Steuerliche Verstöße
Sie können kostenlos bei der Steuerinspektion des Geschäftspartners (Ort der Anmeldung) Auskunft über Verstöße und laufende Verfahren im Bereich Steuern verlangen. Folgende Tatsachen zeugen von einer potentiellen Unzuverlässigkeit: mehrfache nicht rechtzeitige Steuerzahlungen, steuerliche Ordnungswidrigkeiten, unzulässige Anwendung eines speziellen Besteuerungsverfahrens. Ob eine Zwangsvollstreckung wegen steuerlicher Rückstände erfolgt, kann beim Gerichtsvollzugsdienst geprüft werden.
Es kann auch überprüft werden, ob die Vorgaben zur sogenannten Steuerbelastung erfüllt werden. Der Föderale Steuerdienst hat auf Grund der Statistikdaten sogenannte empfohlene Kennzahlen der Steuerbelastung im Verhältnis zum Unternehmensumsatz für jede Branche berechnet. Weist der Geschäftspartner eine niedrigere Steuerbelastung aus, so ist dies ein Indiz dafür, dass der russische Fiskus gegen ihn kurzfristig ein Prüfungsverfahren einleiten kann, was zu einem erhöhten Risiko für die Geschäftsbeziehung führt.
Jahresabschlüsse
Die Bewertung der Jahresabschlüsse sollte in die Prüfung einfließen. Geprüft werden sollten: Umsatz, Gewinne/Verluste, Veränderung der Aufwendungen und Erträge sowie deren Verhältnis und die finanzielle Stabilität insgesamt.
Die Jahresabschlüsse aller russischen Unternehmen sind entweder beim Unternehmen selbst oder über das entsprechende Informationsportal der Steuerbehörden erhältlich.
Sonstiges
Beim Geschäftspartner können Nachweise über Eigentumsverhältnisse, Nutzung von Objekten und Ressourcen, das Vorhandensein von Personal mit notwendiger Qualifikation, etc. angefragt werden.
Russische Besonderheiten
Sollten Geschäfte über eine russische Tochtergesellschaft abgewickelt werden, kommen zusätzliche Prüfungskriterien hinzu.
Zur Sicherung des Steueraufkommens zwingt der russische Fiskus Unternehmen, Geschäfte nur mit zuverlässigen redlichen Partnern und nicht mit sogenannten Eintagsfirmen abzuschließen.
Wer sich auf Geschäfte mit einem unredlichen Partner einlässt, kann für den eventuell durch den Partner verursachten Steuerausfall, zum Beispiel für nicht abgeführte Umsatzsteuer, zur Rechenschaft gezogen werden, indem ihm der Vorsteuerabzug versagt wird. Gefordert ist, dass Geschäftspartner sorgfältig geprüft und ausgewählt werden, wobei die Kriterien für eine angemessenen Sorgfalt gesetzlich nicht festgelegt sind.
Die Praxis zeigt jedoch, dass von der Finanzverwaltung, wie auch von Gerichten erwartet wird, das Unternehmen sämtliche verfügbare Angaben aus den oben genannten Quellen analysieren und den Prüfvorgang sorgfältig dokumentieren.
Informationsquellen in Russland (Übersicht/Checkliste)
Empfehlungen für anzufordernde Unterlagen/Angaben
| Angaben/Dokument | empfohlen | zusätzlich | Informationsquelle | ||
|---|---|---|---|---|---|
| RU | DE | RU | DE | ||
| l. Notwendig | |||||
| Satzung | + | + | Geschäftspartner | ||
| Beschluss über die Bestellung des Generaldirektors |
+ | + | Geschäftspartner | ||
| Kopie des Passes des Generaldirektors |
+ | + | Geschäftspartner | ||
| Auszug aus dem EGRJUL/dem Handelsregister |
+ | + | https://egrul.nalog.ru/index.html | ||
| Vollmacht auf den Vertragsunterzeichner (Original, Abgleich mit Passdaten) |
+ | + | Geschäftspartner | ||
| Bescheinigung über die Zuweisung von INN und OGRN |
+ | Geschäftspartner | |||
| Gruppenstruktur des Geschäftspartners | + | + | Geschäftspartner, Verifizierung durch EGRJUL-Auszug | ||
| Bei russischen Aktiengesellschaften - Aktionärsregisterauszug |
+ | + | Geschäftspartner | ||
| Sanktionslisten | + | + | |||
| Exportkontrolle | + | IHK Düsseldorf | |||
|
II. Andere Angaben und Dokumente zur Minimierung von Risiken
|
|||||
| Gerichtsverfahren | + | + | https://kad.arbitr.ru/ | ||
| Lizenzen und Zertifikate | + | + | Geschäftspartner | ||
| Zwangsvollstreckungsverfahren | + | https://fssprus.ru/ | |||
| Steuerliche Compliance | + | + | https://www.nalog.ru/rn77/ | ||
| Abschlüsse | + | + | https://bo.nalog.gov.ru/ | ||
| Umwandlung und Liquidation | + | + | http://www.vestnik-gosreg.ru/ | ||
| Insolvenz | + | + | |||
| Zahl der Beschäftigten | + | + | Internet, Geschäftspartner | ||
| Informationen über Ressourcen des Unternehmens (Produktion, Technik, Lager und so weiter) |
+ | + | Geschäftspartner | ||
Anmerkungen:
RU – bezeichnen das Verhältnis zwischen in Russland ansässigen Unternehmen
DE – bezeichnen das Verhältnis zwischen einem deutschen/europäischen und einem in Russland ansässigen Unternehmen
RU – bezeichnen das Verhältnis zwischen in Russland ansässigen Unternehmen
DE – bezeichnen das Verhältnis zwischen einem deutschen/europäischen und einem in Russland ansässigen Unternehmen
Hinweis: Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung oder Wertung dar. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Empfehlungen durch die IHK Düsseldorf werden nicht ausgesprochen.