Russland

Registrierung von EAC-Deklarationen

Für die Registrierung von EAC-Deklarationen ist seit September 2021 die genaue Angabe des Produktionsstandorts notwendig!
Seit 1. September 2021 sind für die Registrierung von EAC-Deklarationen, die für außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) hergestellte Waren ausgestellt werden, Angaben bezüglich des Produktionsstandortes vorgeschrieben.
Hierfür haben Unternehmen folgende drei Möglichkeiten:
  1. Angabe der Global Location Number (GLN): Die GLN wird als kostenpflichtige Dienstleistung vom Unternehmen GS1 ausgegeben. Unter diesem Link können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen bereits über eine GLN verfügt.
  2. Angabe des Produktionsstandortes auf Grundlage des russischen Satellitensystems GLONASS: Die Angaben müssen die genauen Koordinaten (Breite, Länge) umfassen (Umsetzung unklar).
  3. Andere, durch das Registrierungsorgan genehmigte, zweifelsfreie Ortsangabe: Umsetzung durch Zertifizierungsdienstleister.
Alle EAC-Deklarationen, die vor dem 1. September 2021 erstellt werden, erhalten auch über den 1. September 2021 hinaus ihre Gültigkeit. Entgegen ursprünglicher Planungen ist die Angabe der GTIN bei der Registrierung der Deklaration freiwillig (!).
Der genaue Wortlaut der Regierungsverordnung (Nr. 936 vom 19. Juni 2021) kann auf der Webseite der russischen Zertifizierungsbehörde abgerufen werden.
Bei weiteren Fragen zu EAC-Konformitätsnachweisen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten: Die oben genannten Änderungen gelten nicht für EAC-Zertifikate.