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CCC-Zertifizierung in China
- Allgemeines
- Welche Produkte sind betroffen? - Welche Befreiungen gibt es?
- Welche Befreiungen gibt es?
- Wie sieht der Verfahrensablauf aus?
- Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Welche Dienstleister gibt es für CCC-Zeichen?
- Quellen und weiterführende Weblinks
- Welche Zertifizierungen und Produktzulassungen gibt es noch?
Allgemeines
In China besteht mit der China Compulsory Certification (CCC) eine verpflichtende Produktzertifizierung und Kennzeichnungspflicht. Das System wurde eingeführt, um für ausgewählte Produktgruppen einheitliche Sicherheits- und Qualitätsstandards zu schaffen. Unternehmen, die Waren nach China exportieren möchten, sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Produkte eine CCC-Zertifizierung benötigen.
Zuständig für die Organisation und Abwicklung des gesamten Zertifizierungssystems ist die Certification and Accreditation Administration of the People's Republic of China (CNCA). Für den eigentlichen Zertifizierungsprozess hat die CNCA bestimmte akkreditierte Zertifizierungsstellen (Designated Certification Bodies) benannt. Die bekannteste davon ist das China Quality Certification Centre (CQC), das die Zuständigkeit für nahezu alle Produktgruppen innehat – mit Ausnahme der Bereiche elektromagnetische Verträglichkeit und Feuerschutz.
Die Zertifizierungspflicht gilt sowohl für chinesische Hersteller als auch für ausländische Produzenten. Die Einhaltung wird sowohl beim Import als auch innerhalb Chinas kontrolliert.
Für die Erlangung eines CCC-Zertifikats sollten Unternehmen eine Bearbeitungszeit von etwa vier bis sechs Monaten einplanen. Es empfiehlt sich, den Antrag mit ausreichendem Vorlauf zu stellen, um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten.
Welche Produkte sind betroffen? - Welche Befreiungen gibt es?
Die CCC-Zertifizierung gilt nur für bestimmte Produktgruppen, die in einem offiziellen Katalog der chinesischen Zertifizierungsbehörden festgelegt sind.
Dieser Katalog umfasst derzeit unter anderem folgende Warenkreise:
- Elektrotechnische Geräte:
Elektrische Drähte und Kabel, Schalter, Verbindungseinrichtungen elektrischer Anlagen, elektrische Niederspannungsapparate, Kleinmotoren, elektrische Werkzeuge, Schweißmaschinen sowie explosionsgeschützte elektrische Geräte - Elektronische Geräte und Haushaltsprodukte:
Elektrohaushaltsgeräte, Audio- und Videogeräte, IT-Ausrüstungen, Telekommunikationsanlagen, Lampen und Leuchten, Beleuchtungseinrichtungen sowie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und E-Bikes - Fahrzeuge und sicherheitsrelevante Komponenten:
Kraftfahrzeuge, sicherheitsrelevante Fahrzeugteile wie Türschlösser, Sitze, Kopfstützen, Sicherheitsglas, Kraftstofftanks, Alarmanlagen für Fahrzeuge, Reifen für Pkw und Motorräder sowie Feuerschutzkomponenten - Baumaterialien und chemische Erzeugnisse:
Keramikfliesen, Frostschutzmittel für Beton, Holzschutzfarben sowie andere Bau- und Beschichtungsstoffe - Sicherheits- und Verbraucherschutzprodukte:
Feuerlöschgeräte, Safes, Alarmanlagen für Häuser, Kinderrückhaltesysteme für Fahrzeuge, Kinderprodukte und Spielwaren - Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte:
Kleintraktoren, Sprühgeräte für Pflanzenschutzmittel sowie weitere landwirtschaftliche Maschinen - Gasgeräte und sonstige Kategorien:
Haushaltsgasgeräte sowie weitere Produktgruppen, die in der jeweils aktuellen Fassung des CCC-Katalogs aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie, dass die Vollständigkeit dieser Listen nicht garantiert werden kann. Daher sollte beim Export vorab unbedingt ebenfalls in der Datenbank Access2Markets überprüft werden, ob die Produkte eine entsprechende Zertifizierung benötigen. Prüfungen einzelner Warennummern sowie die Gegenüberstellung möglicher Abweichungen der chinesischen Warennummern (7. und 8. Stelle) können mithilfe der Datenbank überprüft werden. Nach der Abfrage erhalten Sie unter der Rubrik „specific requirements“ beziehungsweise „Handelshemmnisse“ einen Hinweis auf die CCC-Zertifizierung.
Welche Befreiungen gibt es?
In bestimmten Fällen sind Produkte von der CCC-Zertifizierungspflicht ausgenommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zertifizierungspflichtige Komponenten in ein nicht zertifizierungspflichtiges Endprodukt eingebaut und als solches nach China eingeführt werden.
Unternehmen sollten jedoch beachten, dass es bei späteren Ersatzteillieferungen zu Problemen kommen kann, wenn diese Teile separat exportiert werden.
Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Zertifizierungspflicht besteht für folgende Verwendungen:
- Produkte für Forschungs- oder Prüfzwecke, etwa für Labortests oder technische Entwicklungen
- Komponenten für die Einführung oder technische Bewertung einer Produktionslinie, zum Beispiel im Rahmen eines Technologietransfers oder zur Inbetriebnahme neuer Anlagen
- Produkte, die für Wartungs- oder Reparaturzwecke beim Endnutzer benötigt werden
- Ausrüstungen oder Bauteile für Produktionslinien oder Anlagenkomplexe, die in der Fertigung benötigt werden
- Produkte für Ausstellungs- oder Demonstrationszwecke, die nicht verkauft werden
- Waren, die nur vorübergehend eingeführt und anschließend wieder ausgeführt werden, einschließlich Ausstellungsgüter
- Komponenten, die importiert und ausschließlich in fertige Geräte oder Erzeugnisse eingebaut werden, die vollständig für den Export bestimmt sind
Unternehmen, die eine Befreiung beantragen möchten, müssen den Antrag in chinesischer Sprache über das offizielle Online-Portal der CNCA (Chinesisch) einreichen:
Dem Antrag sind u. a. folgende Unterlagen beizufügen:
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zur Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen
- eine Haftungserklärung
- eine Produkterklärung (einschließlich Typprüfbericht)
Nach erfolgreicher Prüfung wird ein „Zertifikat über die Befreiung von der CCC-Zertifizierung“ ausgestellt. Erst danach dürfen die Produkte eingeführt, in Verkehr gebracht oder in geschäftlichen Aktivitäten verwendet werden.
Befreiungsbescheinigungen können auch sinnvoll sein, wenn sich die Zertifizierungspflicht aus der Produktliste nicht eindeutig ergibt.
In den vergangenen Jahren wurden die oben genannten Möglichkeiten, eine Zertifizierung zu umgehen, mehr und mehr beschnitten.
Wie sieht der Verfahrensablauf aus?
Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:
- Antragstellung bei der CNCA
- Typprüfung in einem akkreditierten Labor
- Besichtigung der Fertigungsstätten durch chinesische Inspektoren
- Zertifikatserstellung
- Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
- Jährliche Folgeinspektionen durch chinesische Inspektoren
Die Typprüfung für CCC-pflichtige Produkte muss grundsätzlich in einem von der chinesischen Zertifizierungsbehörde CNCA akkreditierten Labor erfolgen. Prüfstellen außerhalb Chinas sind nur dann zugelassen, wenn sie von der CNCA oder einer anerkannten chinesischen Zertifizierungsstelle offiziell benannt oder akkreditiert wurden.
Nur Hersteller können zertifiziert werden. Die Inspektionen der Fertigungsstätte werden von Inspektoren durchgeführt, die von der chinesischen Behörde beauftragt werden. Falls für die Produkte Zertifikate über die Einhaltung von bestimmten EU-Normen bestehen, können diese unter Umständen umgeschrieben werden (insbesondere bei IEC-Standards).
Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
Die Gültigkeit einer CCC-Zertifizierung ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneuert werden.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Zertifizierungen sind erfahrungsgemäß langwierig und kostenintensiv. Die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme sollten bereits im Kaufvertrag geregelt werden.
Mit folgenden Kosten muss gerechnet werden:
- Anmeldung: 600 Renminbi Yuan (RMB)
- Übersetzungsgebühr: bis zu 1.000 RMB
- Testgebühr: zwischen 4.000 und 80.000 RMB
- Erste Werksinspektion: ca. 12.000 bis 18.000 RMB plus Reisekosten für zwei Prüfer
- Gebühr für Zertifikat: 800 RMB
- Jährliche Folgeinspektionen: ca. 6.000 bis 12.000 RMB plus Reisekosten für zwei Prüfer
Welche Dienstleister gibt es für CCC-Zeichen?
Grundsätzlich kann das Zertifizierungsverfahren im direkten Kontakt und ohne Einschaltung Dritter mit der CNCA durchgeführt werden. Dies ist jedoch nur bei ausreichenden chinesischen Sprachkenntnissen realistisch, da die englischsprachigen Internetseiten der CNCA nicht mehr aktiv sind. In der Praxis wird daher in den meisten Fällen ein Dienstleister mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragt.
In Deutschland bieten verschiedene Institute und Unternehmen Unterstützung bei der Beantragung und Durchführung des CCC-Zertifizierungsverfahrens an.
Dienstleister, die diese Leistungen anbieten, finden Sie im Internet oder auf Anfrage bei uns.
Quellen und weiterführende Weblinks
- Antrag auf Befreiung von der CCC-Zertifizierung (Unternehmensverfahren)
(CNCA - Chinesisch) - Zusammenfassung der Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Produktzertifizierung
(CNCA - Chinesisch) - CCC-Zertifizierung
(Germany Trade and Invest GmbH - Deutsch)
Welche Zertifizierungen und Produktzulassungen gibt es noch?
Bitte beachten Sie, dass es neben der CCC-Zertifizierung weitere Zulassungs- und Registrierungsverfahren für bestimmte Produktgruppen gibt.
Dazu zählen unter anderem Zulassungen im Bereich Medizinprodukte, Lebensmittel, Kosmetika, Messgeräte oder Funkanlagen. Es empfiehlt sich daher, vor dem Export zu prüfen, ob für Ihr Produkt zusätzliche Zertifizierungen oder behördliche Genehmigungen erforderlich sind.
Einen Überblick über weitere Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren finden Sie in einem separaten Webartikel der IHK Düsseldorf.
Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2026