International
Einreise- und Visabestimmungen in China
Die Einreise nach China ist für Staatsangehörige vieler Länder – darunter Deutschland – merklich einfacher geworden. Mit neuen Visumbefreiungsregelungen bestehen nun erweiterte Möglichkeiten für Kurzaufenthalte und Transitreisen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.
Aktuelle Regelung zur 30-Tages-Visumfreiheit
Seit Ende 2024 können Staatsangehörige aus zahlreichen Ländern ohne Visum nach China einreisen und dort bis zu 30 Tage pro Aufenthalt verbringen.
Die Regelung gilt für:
- Geschäftsreisen,
- Tourismus,
- Besuche von Verwandten und Freunden,
- Austauschbesuche sowie Transitaufenthalte.
Nicht erfasst sind Aufenthalte zu Arbeits-, Studien- oder journalistischen Zwecken, hierfür ist weiterhin ein Visum erforderlich.
(Quelle: Chinese Visa Application Service Center).
(Quelle: Chinese Visa Application Service Center).
Laut einer Mitteilung des chinesischen Außenministeriums gilt diese Regelung bis zum 31.12.2026 für 45 Länder, darunter auch Deutschland. Eine Länderliste finden Sie auf der Webseite der National Immigration Administration. Weitere Informationen gehen auch aus einer Pressekonferenz des chinesischen Außenministeriums vom 03.11.2025 hervor.
Informationen zu Konsularangelegenheiten finden Sie auf der Website des chinesischen Außenministeriums:
Für Aufenthalte über 30 Tage oder andere als die genannten Zwecke muss weiterhin ein Visum über das Chinese Visa Application Service Center beantragt werden. Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen müssen ihre Anträge online beim zuständigen Visa Center in Frankfurt einreichen.
Visumfreie Transit- und Regionalregelungen
240-Stunden-Transitregelung
Staatsangehörige von aktuell 55 Ländern (darunter Deutschland) können bis zu 10 Tage visumfrei in definierten Regionen Chinas aufhalten, sofern sie über China in ein Drittland weiterreisen.
Zu den Voraussetzungen gehören:
- Ein- und Ausreise über einen der 60 zugelassenen Ein- und Ausreisehäfen.
- Vorlage eines Flugtickets mit bestätigtem Sitzplatz und Abreisedatum.
- Innerhalb des genehmigten Aufenthaltsgebietes sind touristische, geschäftliche und private Aktivitäten zulässig. Tätigkeiten wie Arbeiten, Studieren oder journalistische Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgenommen und weiterhin visumpflichtig.
Eine Auflistung der eingeschlossenen Länder sowie Ein- und Ausreisehäfen finden Sie ebenfalls auf der Webseite der National Immigration Administration.
Regionale Sonderzonen
Regionale Sonderzonen (zum Beispiel Hainan, bestimmte Kreuzfahrthäfen) verfügen über unabhängige, teilweise großzügigere Visabefreiungen.
Ausführliche Informationen zu den Sonderzonen stehen auf der Webseite der National Immigration Administration bereit.
Visabeantragung aus NRW
Visa-Anträge aus NRW müssen online in Frankfurt eingereicht werden.
Das Visa Center in Düsseldorf ist seit Mitte 2024 geschlossen.
Antragstellende aus Nordrhein-Westfalen müssen ihre Visumanträge online einreichen beim:
Laut Mitteilung der Chinesischen Botschaft in Deutschland wurde das Visum-Antragssystem im August 2024 vollständig auf eine Onlinebeantragung umgestellt.
Antragstellende müssen sich auf der Website des Chinese Visa Application Service Center www.visaforchina.cn anmelden, das Online-Visumantragsformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung eines Visums hochladen.
Weitere Informationen und detaillierte Hinweise zum Antragsprozess finden Sie auf der Webseite des Chinese Visa Application Center Frankfurt.
Weitere Informationen/Kontakt:
Chinese Visa Application Center in Frankfurt
Bockenheimer Landstraße 51 – 53
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 26919130
E-Mail: frankfurtcenter@visaforchina.org
Chinese Visa Application Center in Frankfurt
Bockenheimer Landstraße 51 – 53
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 26919130
E-Mail: frankfurtcenter@visaforchina.org