Einreise- und Visabestimmungen in China

Die Einreise nach China ist für Staatsangehörige vieler Länder – darunter Deutschland – merklich einfacher geworden. Mit neuen Visumbefreiungsregelungen bestehen nun erweiterte Möglichkeiten für Kurzaufenthalte und Transitreisen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.

Aktuelle Regelung zur 30-Tages-Visumfreiheit

Seit dem 30. November 2024 können Staatsangehörige von inzwischen über 40 Ländern ohne Visum nach China einreisen und dort bis zu 30 Tage pro Aufenthalt verbringen.

Eine Länderliste finden Sie auf der Webseite der National Immigration Administration.
Die Regelung gilt für Geschäftsreisen, Tourismus, Besuche von Verwandten und Freunden, Austauschbesuche sowie Transitaufenthalte. Nicht erfasst sind Aufenthalte zu Arbeits-, Studien- oder journalistischen Zwecken, hierfür ist weiterhin ein Visum erforderlich.
(Quelle: Chinese Visa Application Service Center)
Für die meisten europäischen Staaten ist diese Visumbefreiung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Für neu hinzugekommene Länder gelten gesonderte Zeiträume.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Webseite der Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland:
Für Aufenthalte über 30 Tage oder andere als die genannten Zwecke muss weiterhin ein Visum über das Chinese Visa Application Service Center beantragt werden. Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen müssen ihre Anträge online beim zuständigen Visa Center in Frankfurt einreichen.

Visumfreie Transit- und Regionalregelungen

240-Stunden-Transitregelung

Staatsangehörige von aktuell 55 Ländern (darunter Deutschland) können bis zu 10 Tage visumfrei in definierten Regionen Chinas aufhalten, sofern sie über China in ein Drittland weiterreisen.
Zu den Voraussetzungen gehören:
  • Ein- und Ausreise über einen der 60 zugelassenen Ein- und Ausreisehäfen.
  • Vorlage eines Flugtickets mit bestätigtem Sitzplatz und Abreisedatum.
  • Innerhalb des genehmigten Aufenthaltsgebietes sind touristische, geschäftliche und private Aktivitäten zulässig. Tätigkeiten wie Arbeiten, Studieren oder journalistische Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgenommen und weiterhin visumpflichtig.
Eine Auflistung der eingeschlossenen Länder sowie Ein- und Ausreisehäfen finden Sie ebenfalls auf der Webseite der National Immigration Administration.

Regionale Sonderzonen

Regionale Sonderzonen (zum Beispiel Hainan, bestimmte Kreuzfahrthäfen) verfügen über unabhängige, teilweise großzügigere Visabefreiungen.
Ausführliche Informationen zu den Sonderzonen stehen auf der Webseite der National Immigration Administration bereit.

Visabeantragung aus NRW

Visa-Anträge aus NRW müssen online in Frankfurt eingereicht werden.

Das Visa Center in Düsseldorf ist seit Mitte 2024 geschlossen.
Antragstellende aus Nordrhein-Westfalen müssen ihre Visumanträge online einreichen beim:
Laut Mitteilung der Chinesischen Botschaft in Deutschland wurde das Visum-Antragssystem im August 2024 vollständig auf eine Onlinebeantragung umgestellt.
Antragstellende müssen sich auf der Website des Chinese Visa Application Service Center www.visaforchina.cn anmelden, das Online-Visumantragsformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung eines Visums hochladen.
Weitere Informationen und detaillierte Hinweise zum Antragsprozess finden Sie auf der Webseite des Chinese Visa Application Center Frankfurt.
Weitere Informationen/Kontakt:
Chinese Visa Application Center in Frankfurt
Bockenheimer Landstraße 51 – 53
60325 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0) 69 26919130
E-Mail: frankfurtcenter@visaforchina.org
Stand: 22. Juli 2025