Singapur

Einleitung

Der Stadtstaat an der Südspitze der malaiischen Halbinsel zählt zu den am dichtesten besiedelten Orten der Welt.
Seine Geschichte als Handelsplatz, die kulturelle Vielfalt und die strategische Lage prägen Singapur bis heute und machen das Land zu einem wichtigen Knotenpunkt, der auch für deutsche Unternehmen ein zentraler Anknüpfungspunkt im südostasiatischen Markt ist.
Dieser Artikel beleuchtet wesentliche Aspekte, die Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit in Singapur beachten sollten.
Wir möchten unser Service-Angebot weiter verbessern und noch gezielter auf Ihre Wünsche und Interessen ausrichten. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung: Lassen Sie uns wissen, welche Themen rund um das Südostasiengeschäft Sie besonders interessieren. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail – wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur ist seit November 2019 in Kraft. Es erleichtert deutschen und europäischen Unternehmen den Zugang zum singapurischen Markt durch den schrittweisen Abbau von Zöllen auf nahezu alle Waren sowie von technischen und nichttarifären Hemmnissen.
Informationen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur stehen in einem separaten Artikel der IHK Düsseldorf bereit:
Darüber hinaus stehen Ihnen in der IHK Düsseldorf folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsangehörige können für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Singapur einreisen.
Alle Reisenden müssen die elektronische Gesundheitserklärung „SG Arrival Card innerhalb von drei Tagen (einschließlich des Ankunftstags) vor ihrer Ankunft in Singapur online ausfüllen.
Um in Singapur arbeiten zu können, benötigen deutsche Staatsbürger/-innen ein Arbeitsvisum, welches in der Regel als „Employment Pass“ oder „S Pass“ vom Ministry of Manpower ausgestellt wird.
Da sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vorab die Hinweise der singapurischen Auslandsvertretungen sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu beachten.

Absatz- und Investitionschancen

Singapur zählt zu den wichtigsten Märkten in Südostasien und bietet mit hoher Kaufkraft, politischer Stabilität und einem investitionsfreundlichen Umfeld gute Bedingungen für Unternehmen.
Als führender Finanz-, Logistik- und Dienstleistungsstandort ist der Stadtstaat zugleich ein idealer Ausgangspunkt für den Markteintritt in andere ASEAN-Länder.
Wichtige Sektoren sind neben Elektronik, Chemie und Biowissenschaften vor allem Zukunftsbereiche wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Gesundheits- und Medizintechnik, Umwelt- und Energietechnologien, Smart-City-Lösungen sowie Luftfahrt. Großprojekte wie der Ausbau des Hafens Tuas Terminal und die Erweiterung des Flughafens Changi unterstreichen die langfristige Standortentwicklung. Das EU-Singapur-Freihandelsabkommen erleichtert zudem den Marktzugang und stärkt den Schutz geistigen Eigentums.
Trotz günstiger Rahmenbedingungen stellen starker Wettbewerb, steigende Kosten und begrenzte Fachkräfte Unternehmen vor Herausforderungen.
Ausführliche Informationen zu Branchen, Förderprogrammen und Investitionsmöglichkeiten bietet das Singapore Economic Development Board (EDB) sowie die AHK Singapur.
Neben den etablierten Branchen hat sich Singapur zu einem der wettbewerbsfähigsten Startup‑Standorte Asiens entwickelt. Einen aktuellen Überblick über die Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Fördermöglichkeiten bietet das GTAI-Spezial „Start-ups in Singapur“.

Gründungs- und Gesellschaftsformen

Unternehmen werden in Singapur bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) registriert.
Die am häufigsten gewählte Rechtsform für ausländische Investoren ist die Private Limited Company (Pte. Ltd.), die in ihrer Struktur einer deutschen GmbH ähnelt und die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt. Daneben können auch Personengesellschaften oder Einzelunternehmen gegründet werden.
Als weitere Option besteht die Einrichtung einer Repräsentanz. Sie darf lediglich Marktforschung betreiben und Kontakte pflegen, ist zeitlich auf drei Jahre befristet und darf keine gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben. Unternehmen, die eine solche Struktur nutzen, müssen spätestens danach eine reguläre Gesellschaft oder Niederlassung registrieren.
Unterstützung beim Markteintritt bietet die AHK Singapur mit ihrem kostenpflichtigen Programm „Office in Office“. Damit können Unternehmen über die Kammer eine erste Präsenz in Singapur aufbauen, ohne sofort eine eigene Niederlassung gründen zu müssen.

Zertifizierung

Singapur verfügt über ein klar strukturiertes Qualitäts- und Normensystem. Nationale Normen heißen „Singapore Standards“ und werden im Auftrag von Enterprise Singapore durch den Singapore Standards Council entwickelt und fortgeschrieben.
Für viele Haushalts- und Elektrogeräte gilt das System der „Controlled Goods“ nach den Consumer Protection (Safety Requirements) Regulations (CPSR). Betroffene Produkte müssen nach den festgelegten Sicherheitsstandards geprüft, beim Consumer Product Safety Office (CPSO) registriert und mit dem SAFETY Mark samt individueller Registriernummer gekennzeichnet werden. Eine Registrierung als „Registered Supplier“ ist Voraussetzung.
Die Health Sciences Authority (HSA) bündelt in Singapur die Regulierung unter anderem für Medizinprodukte und Kosmetika. Für Medizinprodukte gilt: Die Registrierung vor dem Inverkehrbringen richtet sich nach der Risikoklasse; Details und Tools finden sich in der HSA-Übersicht für Medizinprodukte. Für Kosmetika gilt die ASEAN Cosmetic Directive; vor dem Vertrieb ist eine Online-Notifizierung bei der HSA erforderlich. Eine Übersicht zu Kosmetika stellt die HSA bereit.
Lebensmittelaufsicht und Marktzugang liegen bei der Singapore Food Agency (SFA). Unternehmen, die Lebensmittel gewerblich nach Singapur einführen, müssen bei der SFA lizenziert oder registriert sein. Für risikoreiche Kategorien wie Fleisch und Eier sowie einzelne Fischereiprodukte gelten zusätzliche Anforderungen. Einen Überblick über die jeweiligen Vorgaben einzelner Lebensmittelgruppen bietet die SFA auf ihrer Informationsseite zu Einfuhranforderungen.
Weitere Informationen zu Zertifizierungen in Singapur stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH (GTAI) bereit:

Nützliche Weblinks

Auslandshandelskammer
Singapur - Länderschwerpunkt der IHK Nordwestfalen
Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen
Botschaften
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Stand: 21. August 2025