International

Malaysia

Dieser Artikel beleuchtet wesentliche Aspekte, die deutsche Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit in Malaysia beachten sollten.

Einleitung

Malaysia gewinnt für deutsche Unternehmen in Südostasien an Bedeutung – insbesondere für Unternehmen, die ihre Lieferketten, Beschaffung und Absatzmärkte im Sinne einer „China+1“-Diversifizierung breiter aufstellen wollen.
Das Land verbindet eine strategische Lage in ASEAN, eine starke industrielle Basis und eine gut ausgebaute Infrastruktur mit einem vergleichsweise transparenten und berechenbaren regulatorischen Umfeld.
Besonders interessant ist Malaysia für Unternehmen aus Bereichen wie Elektronik und Halbleiter, grünen Technologien und ausgewählten Mobilitäts- und Industriebranchen sowie für Firmen, die einen regionalen Hub in Südostasien aufbauen möchten.
Weiterführende allgemeine Wirtschaftsinformationen bietet die AHK Malaysia unter:

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
  • die Zolldatenbank der EU, Access2Markets, mit einem Überblick unter anderem zu Zöllen, Steuern, Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen.
Fragen beantworten Ihnen bei der IHK Düsseldorf auch gern unsere Zollreferenten:

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage visafrei in Malaysia aufhalten. Zusätzlich ist vor der Einreise innerhalb von drei Tagen die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) auszufüllen. Für Reisen in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak gelten eigene Einreisekontrollen; bei der Einreise wird in der Regel ein gesonderter Einreisestempel beziehungsweise Sichtvermerk erteilt.
Für reine Geschäftsreisen, etwa zu Meetings, Verhandlungen oder Konferenzbesuchen, ist in der Regel keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Sobald jedoch in Malaysia tatsächliche Arbeitsleistungen erbracht werden – etwa Installations-, Reparatur-, Trainings- oder Beratungstätigkeiten vor Ort – ist regelmäßig eine passende Arbeitserlaubnis beziehungsweise ein Professional Visit Pass erforderlich.
Einen kompakten Überblick bietet die AHK Malaysia unter:
Visumanträge können bei den nächstgelegenen malaysischen Botschaften und Hochkommissariaten im Ausland gestellt werden.

Absatz- und Investitionschancen

Malaysia bietet ausländischen Unternehmen vielfältige Absatz- und Investitionsmöglichkeiten, insbesondere in den etablierten Industriezweigen wie Elektronik und Elektrotechnik, Medizintechnik, Automobilbau, Öl und Gas, Petrochemie, Palmöl sowie der Kunststoff- und Gummiindustrie.
Zusätzliche Impulse ergeben sich aktuell aus der Johor-Singapur Special Economic Zone (JS-SEZ). Sie soll Johor als grenzüberschreitenden Industrie-, Logistik- und Investitionsstandort weiter stärken und ist besonders für Unternehmen interessant, die über Regional-Hub-, Supply-Chain- oder Distributionsfunktionen in Südostasien nachdenken.
Ausführliche Informationen zu Absatz- und Investitionschancen in Malaysia erhalten Sie bei der AHK Malaysia sowie der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).

Gründungs- und Gesellschaftsformen

Das malaysische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen drei Hauptunternehmensformen:
  • dem Einzelkaufmann (Sole Proprietorship),
  • Personengesellschaften (Partnerships) und
  • Kapitalgesellschaften (Companies).
Für ausländische Investoren ist die Sendirian Berhad (Sdn. Bhd.), eine Private Company Limited by Shares, die typisch gewählte Unternehmensform. Diese Unternehmensform, das malaysische Gegenstück zur deutschen GmbH, beschränkt die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage.
Die Aufgaben eines Repräsentanzbüros sind auf Informationsbeschaffung, Marktforschung und die Pflege von Geschäftskontakten beschränkt. Gewinnorientierte Aktivitäten wie der Abschluss von Verträgen oder der Import und Export von Waren sind nicht zulässig. Die Einrichtung eines Repräsentanzbüros erfordert die Genehmigung der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Weitere Informationen finden Sie im

Freihandelsabkommen mit der EU

Verhandlungsstand

Im Januar 2025 haben die EU und Malaysia angekündigt, ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen fortzusetzen. Die Gespräche begannen bereits 2010, wurden jedoch 2012 auf Wunsch der malaysischen Regierung ausgesetzt.
Die Neuverhandlungen sollen nicht nur den Marktzugang erleichtern und Handelshemmnisse abbauen, sondern auch Fragen wie Nachhaltigkeit, Umweltstandards und Arbeitnehmerrechte einbeziehen.
Die EU setzt dabei insbesondere auf bessere Rahmenbedingungen für den Handel mit Industrieprodukten sowie auf einen stärkeren Schutz geistigen Eigentums, einschließlich geografischer Angaben.
Ergänzend veröffentlicht die EU-Kommission seit dem Neustart der Gespräche Textvorschläge zu allen Kapiteln sowie Berichte zu den Verhandlungsrunden.
Bisher sind dort Runde 1 (Juni–Juli 2025), Runde 2 (November 2025) und Runde 3 (Februar 2026) dokumentiert. Auch vor dem Hintergrund des neuen DIHK-Positionspapiers zu Südostasien gewinnt das Abkommen zusätzlich an Bedeutung.
Für Unternehmen relevant sind dabei insbesondere verlässlicher Marktzugang, der Abbau nichttarifärer Hemmnisse sowie praktikable Regeln für Handel und Investitionen.
Weitere Informationen zu EU-Handelsabkommen erhalten Sie über die nachfolgenden Weblinks:

Nützliche Links

Institution/Thema URL
AHK
Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer (AHK) https://malaysia.ahk.de/de
Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen
Germany Trade and Invest GmbH https://www.gtai.de/
Interkulturelle Kompetenz
Broschüre der IHK Mittlerer Niederrhein
"Interkulturell handeln - Business in Malaysia"
https://mittlerer-niederrhein.ihk.de
Auslandsvertretungen
Deutsche Vertretungen in Malaysia https://www.auswaertiges-amt.de
Botschaft von Malaysia in Berlin https://www.kln.gov.my
Generalkonsulat von Malaysia in Frankfurt am Main https://www.kln.gov.my
Investitions- und Förderagenturen
Malaysia External Trade Development Corporation (MATRADE) https://www.matrade.gov.my/en
Malaysian Investment Development Authority (MIDA) https://www.mida.gov.my/de/
Messen
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss
der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA)
https://www.auma.de