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Nr. 9904
Bewachungsgewerbe

Bewachungsgewerbe

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IHK Düsseldorf

Wer im Bewachungsgewerbe tätig sein will, braucht eine besondere Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes (§ 34 a Gewerbeordnung).

Bewachungsgewerbe

Die Berufszulassung und -ausübung für das Bewachungsgewerbe sind in § 34a Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung geregelt.

Bewachungsgewerbe

Mehr Sicherheit im Bewachungsgewerbe durch das Nationale Bewacherregister.