Gefahrgutbeauftragte - Prüfung
- 1. Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
- 2. Wer ist von der Pflicht derBestellungung befreit?
- 3. Welche Schulung sind vorgeschrieben und wo können diese absolviert werden?
- 4. Wie sieht die Prüfung aus?
- 5. Welche Prüfungstermine gibt es?
- 6. Welche Gebühren fallen an?
- 7. Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
- 8. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice?
- 9. Wie bereite ich mich für die Prüfung vor?
1. Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahn- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Ausnahmen hiervon werden in §2 der GbV geregelt.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten ist grundsätzlich die
- Teilnahme an einer von einer IHK anerkannten Schulung
- mit anschließender Prüfung vor der IHK.
Die Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und der Zahl/Menge der zu befördernden Güter. Es kann auch ein externer Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden. Der Name des oder der Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben.
Der Gefahrgutbeauftragte muss alle fünf Jahre an einer Verlängerungsprüfung teilnehmen. Dies kann auch ohne Teilnahme an einer Fortbildungsschulung erfolgen.
2. Wer ist von der Pflicht derBestellungung befreit?
Befreiungen ergeben sich:
- aus der Anwendung von Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (gilt für alle Verkehrsträger), sofern die auf einer Beförderungseinheit transportierten Mengen die dort festgelegten Mengen nicht überschreiten;
- aus der Anwendung von Kapitel 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code, sofern ausschließlich Beförderungen nach diesem Kapitel durchgeführt werden;
- wenn sich die Tätigkeit ausschließlich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind;
- wenn die Beteiligung an der Beförderung gefährlicher Güter sich nur auf den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben bezieht und 50 Tonnen netto gefährlicher Güter pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Bei radioaktiven Stoffen ist diese Regelung nur für die UN-Nummern 2908 bis 2911 anwendbar;
- wenn ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmittel (IBC) und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von (IBC) zugewiesen wurden;
- wenn Unternehmen ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind. Diese Regelung kann nicht beim Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse sieben und gefährlicher Güter der Beförderungskategorie null nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR angewandt werden;
- wenn Unternehmen ausschließlich Pflichten als Entlader zugewiesen sind und an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind.
Die Befreiungstatbestände können auch nebeneinander in Anspruch genommen werden.
3. Welche Schulung sind vorgeschrieben und wo können diese absolviert werden?
Die in den Schulung zu behandelnden Sachgebiete ergeben sich weitgehend aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN. Dies gilt analog zum Seeschiffsverkehr. Die Schulung umfasst für den ersten Verkehrsträger 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Für jeden weiteren Verkehrsträger muss eine Ergänzungsschulung mit zehn Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolviert werden. Dabei muss die Ergänzungsschulung innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erfolgen. Die Schulung muss ohne Fehlzeiten besucht werden. Über die lückenlose Teilnahme an der Schulung stellt der Schulungsveranstalter eine Teilnahmebescheinigung aus.
Die Schulung ist Voraussetzung zur Zulassung für die Grundprüfung bzw. Ergänzungsprüfung. Die Schulung muss von der IHK anerkannt sein. Die in der Liste aufgeführten Unternehmen (Schulungsveranstalter) dürfen anerkannte Schulungen im Bezirk der IHK Düsseldorf durchführen.
4. Wie sieht die Prüfung aus?
Die prüfung erfolgt schriftlich.
Für die Prüfungen sind die IHKs zuständig. Interessierte Teilnehmer können sich bei jeder IHK zur Grund-, Ergänzungs- oder Verlängerungsprüfung anmelden. Dies ist unabhängig vom Schulungsort, vom Wohn- oder Firmensitz. In den Prüfungen sind Kenntnisse gem. ADR/RID/ADN 1.8.3.3 und 1.8.3.11 (analoge Anwendung für den Seeschiffsverkehr) sowie aus § 8 GbV nachzuweisen. Die Prüfung ist ausschließlich schriftlich. Für die Prüfung werden bundesweit zentral erstellte Fragebogen eingesetzt. Die Fragen für die Fragenbogen werden dem veröffentlichten Fragenfundus entnommen. Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Verkehrsträger und der Art der Prüfung.
Nähere Informationen zur Prüfung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB).
Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung wird der Schulungsnachweis um fünf Jahre verlängert. Die Gültigkeit schließt sich an das alte Gültigkeitsdatum an, sofern die Prüfung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf bestanden, oder ab Datum der Verlängerungsprüfung, wenn mehr als 12 Monate vor Ablauf die Prüfung bestanden wurde.
5. Welche Prüfungstermine gibt es?
Termine |
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29.04.2025 |
13.05.2025 |
03.06.2025 |
22.07.2025 |
12.08.2025 |
02.09.2025 |
07.10.2025 |
04.11.2025 |
02.12.2025 |
6. Welche Gebühren fallen an?
Für die Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gem. Gebührentarif der IHK Düsseldorf ab dem 01.01.2023 erhoben:
- Grundprüfung 143,00 Euro
- Ergänzungsprüfung 109,00 Euro
- Verlängerungsprüfung 113,00 Euro
Bitte beachten Sie:
Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
7. Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
- Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
- Nach erfolgreicher Registrierung können sie sich zur Prüfung anmelden.
- Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
- Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
- Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
- Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (PDF-Datei · 84 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.
8. Wo finde ich das Onlineportal/den Teilnehmerservice?
Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie Ihre Daten und Ihre Anmeldungen im Portal ansehen. Ebenfalls können Sie Ihren Anmeldstatus überprüfen oder Ihre Daten ändern, wenn Sie z.B. umgezogen sind. Bei einer erneuten Anmeldung zu einer Prüfung/Unterrichtung sind nach dem Log-in Ihre Daten dann bereits ausgefüllt hinterlegt.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.
9. Wie bereite ich mich für die Prüfung vor?
Der Fragenfundus ist Basis für die Erstellung der bundesweit einheitlichen Prüfungsbogen für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten. Er berücksichtigt die einschlägigen Rechtsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung unmittelbar nach deren Inkraftsetzung. Die in den Prüfungsbogen verwendeten Fragen können, zum Beispiel hinsichtlich Klasse, Gefahrgut etc., modifiziert verarbeitet werden.