DIHK - Leitlinien: Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte
1. Allgemeine Voraussetzungen
Der Schulungsveranstalter hat einen Lehrplan einzureichen, der § 4 der Satzung entsprechen muss. Zusätzlich muss dargestellt werden, nach welchen methodischen Grundsätzen die Onlineschulung erfolgt, das heißt beispielsweise:
- Wie erfolgt die Vermittlung von Wissen? (durch Vorträge, Lehrgespräche, Hintergrundgespräche, Diskussionen etc.)
- Werden Simulationen, Rollenspiele, gezielte Übungen durchgeführt?
- Werden Praxisthemen bearbeitet?
- Erfolgt ein Erfahrungsaustausch?
Fehlzeiten eines Teilnehmers - beispielsweise aufgrund technischer Probleme - führen zum Ausschluss, sofern keine Nachschulung erfolgen kann. Die Möglichkeit einer Nachschulung erfolgt in Abstimmung mit der IHK.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass der Teilnehmer ohne Störungen an der Schulung teilnehmen kann.
Die Namen der Teilnehmer der Schulung sind spätestens am ersten Tag der Schulung der IHK zu übermitteln.
2. Technische Voraussetzungen
Der Schulungsveranstalter benennt der IHK im Rahmen der Antragsstellung die verwendete Software
Mindestanforderungen an die Software des Schulungsprogramms sind:
- Möglichkeit der Einteilung in virtuelle Umgebungen
- Bereitstellung einer Chat-Funktion, welche durch die Lehrkraft wahlweise zwischen den Teilnehmern ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Teilnehmer haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Frage an die Lehrkraft zu stellen
- Möglichkeit zum Einblenden von Präsentationen
- Schulungsunterlagen sollten digital hinterlegt und ausdruckbar sein
- Bereitstellung eines angemessenen Supports
- Klare und nutzerfreundliche Navigationsstruktur mit einfachen Anweisungen für den Schulungsteilnehmer
- Gewährleistung eines Zugangs zur Onlineschulung für jeden Teilnehmer mit persönlich zugeteilten Login-Daten
- Möglichkeit der Sperrung von Login-Daten bei Ausschluss eines Teilnehmers
- eine systemseitige Möglichkeit zur direkten Interaktion zwischen Teilnehmer der Onlineschulung mit der Lehrkraft
- eine Protokollierung folgender Komponenten:
- Anwesenheit der Teilnehmer (ggf. durch Login- und Logoutzeiten der Teilnehmer),
- der technischen Ausfallzeiten,
- der Login- und Logoutzeiten der Teilnehmer in einem separaten virtuellen Raum, wenn in Kleingruppen interaktiv gearbeitet wird,
- Die Software muss einen Zugang für die jederzeitige Überwachung durch die IHK ermöglichen, ohne das die Lehrkraft den Zugriff zulassen muss
Der Teilnehmende an der Onlineschulung benötigt:
- ein internetfähiges Gerät
- eine ausreichend leistungsfähige Internetanbindung
- ein funktionsfähiges Mikrofon
- eine funktionstüchtige Kamera / Webcam
Hinweis: Ein Smartphone wird nicht akzeptiert. Falls ein Teilnehmender die Kamera und/oder das Mikrofon während der Schulung ausstellt, muss die Lehrkraft die Teilnehmenden dazu auffordern, dies wieder umzustellen. Spätestens zwei Werktage vor der Schulung muss die technische Ausstattung durch einen Funktionstest durch den Schulungsveranstalter geprüft werden, damit die Möglichkeit der Teilnahme sichergestellt ist.
3. Teilnehmerbezogene Angaben und Datenschutz
- Die Teilnehmenden müssen während des Seminars namentlich erkennbar sein, z.B. Herr Max Mustermann. Die Identifikation mittels Personalausweises / Reisepass / Führerschein erfolgt mittels Kamera / Webcam zu Beginn des Webinars, vorzugsweise einzeln, ohne andere Teilnehmende. Dem Teilnehmenden wird vorab eine Kurzanleitung zur Bedienung des Programms inklusive Verhaltensregeln während des Seminars übermittelt. Dem Teilnehmenden wird ein Handout zu den fachlichen Inhalten und dem Ablauf des Seminars zur Verfügung gestellt.
- Der Teilnehmende gibt seine Einwilligung, dass im Rahmen der Onlineschulung die Kamera / Webcam dauerhaft eingeschaltet ist.
Diese Informationen wurden bereitgestellt von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).