Nr. 2596330
Aus- und Weiterbildung

Anerkennung / Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, hilft Ihnen die Anerkennung/Gleichstellung Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss dabei, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Berufstätigkeit in Deutschland aufnehmen zu können.
Die Anerkennung/Gleichstellung kann – bei Vorliegen der Voraussetzungen – über folgende Verfahren erreicht werden:

Berufsanerkennung

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, kann dieser auch in Deutschland anerkannt werden. Wie das geht, zeigt ein kurzes Animationsvideo der IHK Düsseldorf, das auch in die Sprachen Türkisch, Polnisch, Russisch, Englisch und Ukrainisch übersetzt wurde.

Aus- und Weiterbildung

Spätaussiedler/Vertriebene und deren Angehörige können auch die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse beantragen (§ 10 BVFG).

Aus- und Weiterbildung

Bestimmte österreichische und französische Berufsabschlüsse sind per Verordnung deutschen Berufsabschlüssen gleichgestellt.