Beratungsprogramm

MOVE - Den eigenen Weg finden

Move Düsseldorf

Das Gemeinschaftsprojekt "MOVE! – DEN EIGENEN WEG FINDEN" unterstützt Studienzweifler bei der Neuorientierung. Sie werden von Experten der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer, der IHK sowie aus der Heinrich-Heine-Universität und der Hochschule Düsseldorf beraten. Gemeinsam mit den Studenten wird eine notwendige oder gewünschte Neuorientierung schnell und planvoll angegangen. Bei der Orientierung Richtung Ausbildungsaufnahme wird die Anrechnung von Studienleistungen geprüft. 
Die laufende Beratung und Betreuung ergänzen Infotage, Workshops und Veranstaltungen für Studienaussteiger und Studienaussteigerinnen. Einen detaillierten Überblick über die vielen Formate, die von den Kooperationspartnern in den vergangenen Jahren entwickelt und regelmäßig durchgeführt werden, gibt es auf der Website der Heinrich-Heine-Universität. Das Good-Practice-Kompendium stellt die Workshops, ihre Zielgruppen und Methoden vor und beschreibt exemplarisch Wege zur Neuorientierung.
Auf der Webseite MOVE  finden Interessierte alle Kontaktadressen und Veranstaltungen.
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Ausbildung- und Fortbildungsprüfungen für Studierende

Ausbildung: Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer
Studierende können als „Externe“ zur IHK-Abschlussprüfung (ohne vorhergehende Berufsausbildung) zugelassen werden, wenn sie
  • 27 Monate in einem Fach studiert haben, das mit dem Ausbildungsberuf inhaltlich unmittelbar verbunden ist, und
  • über 6 Monate ein fachbezogenes einschlägiges Praktikum oder eine Praxistätigkeit nachweisen können (ggf. auch schon während des Studiums) und
  • während des Studiums mindestens 60 ECTS-Credits erworben haben.
Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung
Auch ein Fortbildungsabschluss (Fachwirt, Meister, Bilanzbuchhalter etc.) kommt für Studierende in Frage, wenn sie bereits 
  • 39 Monate Studium in einem Fach studiert haben, das mit der Fortbildungsprüfung inhaltlich unmittelbar verbunden ist, und
  • ein 18-monatiges fachbezogenes Praktikum/eine Praxistätigkeit (ggf. auch schon während des Studiums) nachweisen können und
  • mindestens 120 ECTS-Credits erbracht haben.
Die Zulassung erfolgt nach einer Einzelfallprüfung aufgrund der fachbezogenen Studienleistungen, der praktischen Erfahrungen und gegebenenfalls einem Fachgespräch.