Zweitschrift Prüfungszeugnis (Facharbeiterbrief)

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses
  • der IHK-Berufsausbildung,
  • der Weiterbildung oder
  • der Bescheinigung einer Sach- oder Fachkundeprüfung beziehungsweise Unterrichtung,
können Sie über unser Online-Formular eine Zweitschrift anfordern, sofern die Prüfung oder Unterrichtung vor der IHK Düsseldorf stattfand.
Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift / Ersatzbescheinigung nur von derjenigen
ausgestellt wird, vor der die Prüfung beziehungsweise Unterrichtung abgelegt und bestanden wurde.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 15 Jahre – bitte beachten Sie diese Frist bei der Beantragung Ihrer Zweitschrift.
  • Die Zweitschrift ist kostenpflichtig (siehe Gebührenordnung)
  • Die Prüfungsbescheinigung zur Vorlage bei der Deutsche Rentenversicherung ist kostenfrei (Gilt nur für Aus- und Weiterbildungszeiten/Bescheinigungen. Ersatzbescheinigungen für Berufszugangsprüfungen sind kostenpflichtig).