Ausbildungsprüfungen

Prüfungsergebnisse online

Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung können die vorläufigen Prüfungsergebnisse online abgerufen werden.
Schon vor den abschließenden mündlichen oder praktischen Prüfungen können die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsbereiche online abgerufen werden. Der Zeitpunkt dafür wird mit der Prüfungseinladung mitgeteilt.

Hinweise zu den Online-Prüfungsergebnissen

  • Telefonische und E-Mail-Anfragen zu Prüfungsergebnissen oder Prüfungsnummern dürfen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden.
  • Die Ergebnisse sind vorläufig. Endgültig beschlossen werden sie erst am Tag der letzten mündlichen oder praktischen Prüfung durch den Prüfungsausschuss. Abweichungen sind bis dahin noch möglich.

Online-Zugang

Für den Login wird die Azubi-Ident-Nummer (die letzten 7 Zahlen) und die Prüflingsnummer eingegeben. Beide stehen im Einladungsschreiben.
Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht online veröffentlicht. Zwischenprüfungsteilnehmer erhalten eine schriftliche Mitteilung auf dem Postweg.

Warum sind Ergebnisse nicht online?

Die gebundenen Aufgaben ("Multiple-Choice") werden mit digitaler Unterstützung ausgewertet. Dadurch stehen sie schnell online zur Verfügung.
Die Aufgaben mit selbst formulierten Antworten der Prüflinge werden von mehreren Prüfern individuell korrigiert. Das benötigt mehr Zeit.
Weil Prüfungsteilnehmer verschiedenen Prüfungsausschüssen zugeordnet sind, können die Ergebnisse - auch innerhalb eines Ausbildungsberufes - zu unterschiedlichen Zeiten vorliegen.
Wenn einzelne Ergebnisse in der Online-Übersicht fehlen sollten, liegen sie noch nicht vor. Sobald die vorläufigen Bewertungen vorliegen, werden sie sofort online gestellt.

Ist die Prüfung bestanden?

Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Bestehensregelung. Wenn Ergebnisse unter 50 Punkten liegen, legt die Ausbildungsordnung fest, ob die Prüfung dennoch bestanden ist oder nicht.
Je nach Ausbildungsordnung ist oft noch eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich um mangelhafte Ergebnisse zu verbessern.

Schlechte Ergebnisse?

Auch in diesem Fall werden Prüflinge zur mündlichen / praktischen Prüfung eingeladen. 
Diese Termine müssen und sollten wahrgenommen werden, denn die Prüfungsbereiche, in denen mehr als 50 Punkte erreicht wurden, braucht der Prüfling beim nächsten Versuch nicht zu wiederholen (§ 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 462 KB)).

Wann kommt die Einladung zur mündlichen Prüfung?

Wenn alle vorläufigen Prüfungsergebnisse vorliegen, beginnt der Prüfungsausschuss mit der Terminplanung der mündlichen und praktischen Prüfungen. Das geschieht unterschiedlich schnell. Die Einladungen werden dann sofort verschickt, spätestens jedoch 10 Tage vor dem Prüfungstermin.