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Nr. 5438
Ausbildungsprüfungen

Abschlussprüfung

Ausbildungsprüfungen

Auszubildende, die eine Abschlussprüfung nicht bestehen, können sie bis zu zwei Mal wiederholen.

Ausbildungsprüfungen

Auszubildende mit überdurchschnittlichen Leistungen können vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.