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Menschen, die über Berufserfahrung verfügen, können an einer externen IHK-Abschlussprüfung teilnehmen.
Auszubildende, die eine Abschlussprüfung nicht bestehen, können sie bis zu zwei Mal wiederholen.
Auszubildende mit überdurchschnittlichen Leistungen können vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.