Nr. 3344470
Ausbildungsprüfungen

Prüfung in besonderen Fällen

Menschen, die über Berufserfahrung verfügen, können an einer externen IHK-Abschlussprüfung teilnehmen.

Ausbildungsprüfungen

Auszubildende, die eine Abschlussprüfung nicht bestehen, können sie bis zu zwei Mal wiederholen.

Ausbildungsprüfungen

Auszubildende mit überdurchschnittlichen Leistungen können vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.