IHK Düsseldorf

Prüferinnen und Prüfer der IHK

Wer sind die Prüferinnen und Prüfer der IHK?

Die Prüferinnen und Prüfer der IHK arbeiten ehrenamtlich, weil ihnen der Nachwuchs für die regionale Wirtschaft am Herzen liegt.
Sie arbeiten selbst in den Berufen, in denen sie die Leistungen der Absolventinnen und Absolventen bewerten. Das macht sie besonders sicher im Urteil über die Noten. Die Grundlage für dieses bewährte Prinzip legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere in den Paragrafen 39 bis 42.
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© IHK Düsseldorf

Wie ist ein Prüfungsausschuss zusammengesetzt?

In jedem Prüfungsausschuss gibt es Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrer.
Damit die bestmögliche Besetzung gelingt, bringen IHK, Gewerkschaften und Berufskollegs besonders kompetente Fachleute zusammen.
Der Prüfungsausschuss wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretenden Vorsitzenden. In der Regel sind sie es, die die Prüflinge zu Beginn der Prüfung begrüßen.
Die Prüferinnen und Prüfer werden für einen begrenzten Zeitraum berufen, bei der IHK Düsseldorf sind das vier Jahre.

Wie arbeitet der Prüfungsausschuss?

Die Prüferinnen und Prüfer wissen aus ihrer eigenen Ausbildung und Berufstätigkeit fachlich gut Bescheid. In der Regel sind sie selbst Ausbilderinnen und Ausbilder und können das Leistungsvermögen der Azubis deshalb gut einschätzen.
In Seminaren der IHK werden sie gut auf das Prüfen vorbereitet.
Prüferinnen und Prüfer korrigieren die Lösungen der schriftlichen Prüfungen.
Die Ausbildungsordnung bestimmt, welche Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen in der Prüfung bewertet werden sollen. Vor den mündlichen und praktischen Prüfungen plant der Prüfungsausschuss gemeinsam, mit welchen Fragen und Aufgaben sich die Kompetenzen der Prüflinge am besten herausfinden lassen.
Nach der Prüfung diskutieren die Prüferinnen und Prüfer über die gezeigte Leistung.
Sie bewerten sie und beschließen das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Das Verfahren dafür ist in § 25 der "Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen" geregelt.
Direkt nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wird dem Prüfling mitgeteilt, ob er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat. Hierüber erhält er eine Bescheinigung, die die/der Vorsitzende ebenso unterzeichnet wie das Zeugnis, das dem erfolgreichen Prüfling abschließend von seiner Prüfungskoordinator*in geschickt wird.