Ausbildung
Werkfeuerwehrmann
Die Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann bereitet auf den Einsatz in Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial vor, zum Beispiel in Industrieunternehmen, Chemiebetrieben oder an Flughäfen. Werkfeuerwehrleute übernehmen Aufgaben im Brandschutz, in der technischen Hilfeleistung sowie im Rettungsdienst und sorgen für die Sicherheit von Menschen, Anlagen und Umwelt. Sie lernen, Brände zu bekämpfen, Gefahrstoffeinsätze zu bewältigen und in Notfällen schnell und professionell zu handeln.
Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan
Die Verordnung regelt verbindlich den bundeseinheitlicher Standard für die betriebliche Ausbildung in jeweiligen Ausbildungsberuf. Sie regelt
- die Berufsbezeichnung,
- die Ausbildungsdauer,
- die Ausbildungsinhalte und
- Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildungsrahmenplan regelt, welche Inhalte dem Azubi wann und wie lange beizubringen sind.
Die Verordnung finden Sie beim Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB) unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.
Sachlich-zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan)
Der Ausbildungsbetrieb muss mit Vertragsschluss in einen betrieblichen Ausbildungsplan festlegen, wann und wo die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Als Orientierung dient der Ausbildungsrahmenplan.
Berufsschule
Der Berufsschulbesuch ist auch an einer anderen Berufsschule mit einer entsprechende Fachklasse möglich, wenn dort noch Aufnahmekapazitäten bestehen.
Vergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt von verschiedenen Dingen ab:
- Tarifvertrag
In vielen Branchen gibt es einen Tarifvertrag. Darin steht, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein soll. Die Tarife finden Sie auf der Seite vom Tarifregister NRW.
- Branchenübliche Vergütung
Gibt es keinen Tarifvertrag, orientiert sich die Vergütung an den üblichen Sätzen in dieser Branche. Eine Übersicht der Branchen finden Sie ebenfalls auf der Seite vom Tarifregister NRW..
Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, darf die Vergütung maximal 20 Prozent niedriger sein. Sonst gilt diese nicht mehr als angemessen.
BiBB-Umsetzungshilfe
Hinweise, wie Sie die Ausbildung in diesem Beruf in Ihrem Ausbildungsbetrieb umsetzen können, finden Sie in der BiBB-Umsetzungshilfe.
Ausbildungsnachweis
Während der Ausbildung muss der Auszubildende wöchentlich ein Berichtsheft führen. Das Berichtsheft kann auch online geführt werden (§13 S. 2 Nr. 7 BBiG).
Prüfung
Wichtige Änderung im Bereich der praktischen Abschlussprüfung!
Ab der Abschlussprüfung im Sommer 2026 werden die Bewertungskriterien für die praktische Prüfung im Bereich Selbst- und Fremdgefährdung angepasst. Grundlage hierfür sind unter anderem die geltenden Feuerwehrdienstvorschriften.
Ein Prüfungsteil gilt als nicht bestanden, wenn durch das Verhalten des Prüflings eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung entsteht oder in Kauf genommen wird. In diesem Fall wird der betreffende Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet.
Der jeweils andere Prüfungsteil kann unabhängig davon weiterhin absolviert werden.
Eine Selbstgefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn die Atemschutzausrüstung nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß angelegt wird.
Eine Fremdgefährdung besteht, wenn mit verletzten oder geschädigten Personen nicht umsichtig und schonend umgegangen wird und dadurch gesundheitliche Folgeschäden entstehen können oder zu erwarten sind.
Darüber hinaus liegt eine Fremdgefährdung auch dann vor, wenn das Verhalten des Prüflings die Gesundheit anderer Einsatzkräfte gefährden könnte.
Ein Prüfungsteil gilt als nicht bestanden, wenn durch das Verhalten des Prüflings eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung entsteht oder in Kauf genommen wird. In diesem Fall wird der betreffende Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet.
Der jeweils andere Prüfungsteil kann unabhängig davon weiterhin absolviert werden.
Eine Selbstgefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn die Atemschutzausrüstung nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß angelegt wird.
Eine Fremdgefährdung besteht, wenn mit verletzten oder geschädigten Personen nicht umsichtig und schonend umgegangen wird und dadurch gesundheitliche Folgeschäden entstehen können oder zu erwarten sind.
Darüber hinaus liegt eine Fremdgefährdung auch dann vor, wenn das Verhalten des Prüflings die Gesundheit anderer Einsatzkräfte gefährden könnte.